Datennacherfassung

Fragen zur Datennacherfassung

Sie haben ein Schreiben von uns erhalten, in dem Sie zur Datennacherfassung aufgefordert werden? Hier haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten dazu gesammelt.

Wir müssen bestimmte Daten an die Finanzbehörden weitergeben. Grundlage hierfür ist die sogenannte Mitteilungsverordnung (MV). Das betrifft Sie, wenn Sie ab dem 01.01.2024 Geld von uns bekommen haben (z.B. Zuschüsse, Tilgungszuschüsse oder Tilgungsnachlässe). Wenn wir Daten brauchen, die wir weitergeben müssen, erheben wir diese nun im Rahmen der Datennacherfassung. Wenn Sie betroffen sind, haben wir Ihnen per Post geschrieben.

Ja. Sie sind gesetzlich verpflichtet, an der Datennacherfassung teilzunehmen. Grundlage ist die Mitwirkungspflicht gemäß Paragraf 93 a der Abgabenordnung (AO).

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, um die Informationen auf unserer Internetseite einzugeben. Im Anschreiben zur Datennacherfassung finden Sie eine genaue Beschreibung und Ihre Zugangsdaten.

Sie haben vom Finanzamt eine Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer erhalten.

Bei Privatpersonen benötigen wir die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer.

Bei Unternehmen (auch beispielsweise Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts , Wohnungseigentümergemeinschaften) benötigen wir die Steuernummer im ELSTER steht für ELektronische STeuerERklärung. Mit diesem Verfahren können Sie Ihre Daten über das Internet an das Finanzamt übermitteln. -Format (13 Stellen). Liegt Ihnen eine Steuernummer mit weniger Stellen vor? Dann können Sie diese in das 13-stellige Format umrechnen. Hierzu können Sie beispielsweise die Webseite zum Steuernummer-Umrechner benutzen.

 

Baden-Württemberg    

Landesformat: AA/BBB/CCCCD

Bundesformat (ELSTER): 28AA0BBBCCCCD

Bayern    

Landesformat: AAA/BBB/CCCCD   

Bundesformat (ELSTER): 9AAA0BBBCCCCD

Hessen     

Landesformat: 0AA/BBB/CCCCD   

Bundesformat (ELSTER): 26AA0BBBCCCCD

Rheinland-Pfalz   

Landesformat: AA/BBB/CCCCD 

Bundesformat (ELSTER): 27AA0BBBCCCCD

Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) benötigen wir die zugehörige Steuernummer. Nur für den Fall, dass keine Steuernummer für den betroffenen Zuwendungsempfänger vergeben wurde, können Sie eine 13-stellige Pseudosteuernummer verwenden. Das ist eine Steuernummer für den Fall, dass keine echte Steuernummer vorhanden ist.

Verwenden Sie dazu die vierstellige Bundesfinanzamtsnummer des für die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die GbR zuständigen Finanzamts und fügen noch neun Nullen hinter die Bundesfinanzamtsnummer hinzu.

Sie finden die Bundesfinanzamts-Nummer auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern. Dazu müssen Sie dort die Adresse des Zuwendungsempfängers eingeben.

Beispiel: Eine GbR mit Sitz in Heidelberg hat keine Steuernummer. Die Bundesfinanzamtsnummer des Finanzamtes Heidelberg ist die 2832. Damit ergibt sich die Pseudosteuernummer 2832000000000. Diese Nummer kann dann für das Formular zur Datennacherfassung verwendet werden.

Wenn Sie Fehler in Ihren Daten entdecken, die Sie im Formular nicht korrigieren können, senden Sie bitte die richtigen Daten per E-Mail an mv@l-bank.de. Geben Sie bitte hierzu unbedingt auch die Vorgangsnummer aus dem Anschreiben mit an. Wir können Ihre Daten leider nicht per Telefon, Post oder Fax entgegennehmen.

Hinweis für Privatpersonen: Sind Ihre Daten im Formular vollständig und korrekt hinterlegt, akzeptieren Sie bitte die Datenschutzhinweise und klicken Sie auf "Absenden".

Wir senden Ihnen einen Brief pro Vorgang im Jahr. Wenn Sie mehrere Zuschüsse bekommen haben, bekommen Sie mehrere Briefe mit unterschiedlichen Zugangsdaten ( Quick Response (Schnelle Antwort/Reaktion) -Code, Kennwort). Das ist aus technischen Gründen notwendig. Bitte erfassen Sie die fehlenden Daten für jeden Vorgang (jeden Brief) einzeln. Verwenden Sie dabei jeweils den zugehörigen QR-Code und das zugehörige Kennwort.

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