Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) baut mit Fördermitteln der L‑Bank dringend benötigte Wohnungen.
Mietwohnraum-Förderung
Wie aus Fördermitteln Wohnungen werden
Mit einem Bestand von 18.000 Wohnungen ist die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) der größte Vermieter in Stuttgart. Die Notwendigkeit ist klar: Mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen sollen entstehen. Samir Sidgi, Vorsitzender der SWSG-Geschäftsführung, sieht sich dabei in einem Wettlauf mit dem weltweiten Trend zur Urbanisierung.
Herr Sidgi, Stuttgart braucht mehr Wohnungen. Aber das wissen Sie vermutlich bereits.
Nicht nur, besonders aber in den großen Städten Baden-Württembergs sieht man die Auswirkungen des bundesweiten Trends zur Urbanisierung: Die Menschen drängen vom Land in die Städte und brauchen dort Wohnraum. Ein Ende dieser Entwicklung ist vorerst nicht in Sicht.
Wie stemmen Sie die zusätzlichen Anstrengungen, mehr Wohnraum zu schaffen?
Wir sind froh, bei der Schaffung von neuem Wohnraum die L‑Bank als Finanzierungspartner zu haben. Mit der L‑Bank haben wir einen verlässlichen und nachhaltigen Kapitalgeber.
Wie läuft die Kommunikation mit der L‑Bank?
Wir sind auf allen Ebenen in enger Abstimmung mit der L‑Bank und freuen uns über ein professionelles und partnerschaftliches Miteinander. Ob es um die große strategische Linie geht oder um Detailfragen bei einzelnen Projekten: Unsere Anliegen werden stets ernst genommen. Zusätzlich sind die Rahmenbedingungen des Landeswohnraumförderungsprogramms der L‑Bank attraktiv.
Verlangt werden natürlich nicht nur viele neue Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen, sondern es wird auch verlangt, dass diese auch eine gute Qualität haben. Wie schaffen Sie das?
Bei aller Dringlichkeit, neuen Wohnraum zu schaffen, sind für die SWSG nicht zuletzt die Qualität und die Zufriedenheit der Mieter entscheidend. Wir versuchen, im Wohnungsbau eine unaufgeregte, zeitlose Architektur zu realisieren, die auch in 40 Jahren noch passt. Sie soll den Bedürfnissen der Mieter in Zukunft genauso entsprechen wie heute und sich gut in das Quartier einfügen. So kann sich unsere Kundschaft, die Mieter, wohlfühlen.
Herr Sidgi, herzlichen Dank für das Interview.
Die L‑Bank gibt Tipps
Das Förderprogramm könnte zu Ihnen passen?
Das sollten Sie beachten:
- Eine anfängliche mittelbare Belegung, bei der die Miet- und Belegungsbindungen nicht bei den geförderten Mietwohnungen, sondern bei gleichwertigen Ersatzwohnungen entstehen, ist zulässig.
- Die L‑Bank bietet ein speziell an die in Baden-Württemberg geltenden Förderbestimmungen angepasstes Kalkulationsschema (siehe unten) an.
- Um Wohnraumförderung erhalten zu können, dürfen Sie mit der Maßnahme erst dann beginnen, wenn der vollständige und prüffähige sowie unterschriebene Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.
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