Die L‑Bank gibt den Hausbanken Regeln vor, wie sie die Zinssätze für die Förderdarlehen innerhalb gewisser Grenzen festlegen dürfen. Berücksichtigt werden vor allem die Kosten eines möglichen Kreditausfalls, die so genannten Risikokosten. Daher bezeichnet man auch diese Regeln als Risikogerechtes Zinssystem, kurz RGZS. Das Risikogerechte Zinssystem wenden alle Förderinstitute in Deutschland für ihre Förderdarlehen an, zum Teil mit kleinen Unterschieden.
Für Unternehmen
Risikogerechtes Zinssystem
Kurz erklärt
Die Grundlagen des RGZS
- Unternehmen und Hausbank vereinbaren einen individuellen Zinssatz für das Förderdarlehen.
- Bonität des Unternehmens und Besicherung des Darlehens sind dabei die entscheidenden Faktoren für die Höhe des Zinssatzes.
- So spiegeln die Zinsen die individuellen Ausfallrisiken des Darlehens wider. Die Zinsen sind risikogerecht.
Das Grundgerüst des risikogerechten Zinssystems besteht aus
- 7 Bonitätsklassen,
- 3 Besicherungsklassen,
- 9 Preisklassen.
Die L‑Bank unterscheidet die Preisklassen A bis I für die Zinsen der Förderdarlehen.
- Die Preisklassen bilden unterschiedliche Risikograde für die Hausbanken ab: geringes Risiko bei Preisklasse A, hohes Risiko bei Preisklasse I.
- Die Preisklassen beruhen auf verschiedenen festgelegten Kombinationen aus Bonität des Unternehmens und Besicherung des Kredits.
- Die L‑Bank gibt für jede Preisklasse eine Zinsobergrenze vor.
- In den Konditionenübersichten sind für jede Laufzeitvariante die Zinsobergrenzen aller Preisklassen ausgewiesen.
Bei der Hausbank
So vereinbaren Sie den Zinssatz für Ihr Förderdarlehen.
Hausbank und Unternehmen vereinbaren gemeinsam, im Rahmen der Vorgaben der L‑Bank, den individuellen Angebotszinssatz für das Förderdarlehen, wenn das Unternehmen den Förderantrag stellt.
- Die Bonitätsklasse legt die Hausbank fest, nachdem sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geprüft hat (Rating).
- Die Besicherungsklasse legt die Hausbank fest, nachdem sie die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten bestimmt hat.
- Die Preisklasse für das Darlehen ergibt sich aus der Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse.
- Der individuelle Angebotszinssatz liegt innerhalb dieser Preisklasse, in der Regel unterhalb der Zinsobergrenze der Preisklasse. Er definiert im Prinzip den Abstand zur Zinsobergrenze. Ausschlaggebend ist, wie das Unternehmen jeweils in der zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklasse eingestuft ist.
Der endgültige Sollzins wird bei Zusage durch die L‑Bank festgelegt. Dieser Sollzinssatz hat den gleichen Abstand wie der Angebotszinssatz zur dann gültigen Zinsobergrenze.
Bei vielen Förderprogrammen haben die Hausbank und das Unternehmen mehr Freiheiten bei der Gestaltung des Darlehensvertrags. Sie können innerhalb einer Preisklasse zunächst einen niedrigen individuellen Angebotszinssatz vereinbaren, zusätzlich aber Bedingungen festlegen, wann die Hausbank den Zinssatz erhöhen darf. Eine Erhöhung ist allerdings nur bis zur Zinsobergrenze der vereinbarten Preisklasse möglich. Hier spricht man vom flexibilisierten risikogerechten Zinssystem.
Im Überblick
RGZS bei den Programmen der L‑Bank im Hausbankenverfahren
Programme mit flexibilisiertem Zinssystem
- ELR-Kombi-Darlehen
- Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante
- Energiefinanzierung
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Kombi-Darlehen Mittelstand
- Liquiditätskredit
- Liquiditätskredit Plus (Energiepreiskrise)
- Tourismusfinanzierung Plus
Eingestellte Programme mit flexibilisiertem Zinssystem
- Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand (bis 31.01.2015)
- Energieeffizienzfinanzierung ELR-Kombi (bis 31.01.2015)
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Darlehen) (bis Programmjahr 2014)
- Gründungsfinanzierung (bis 28.02.2022)
- Innovationsfinanzierung (bis 30.06.2017)
- Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz (bis 30.06.2021)
- Liquiditätskredit Plus (Corona) (bis 30.09.2021)
- Ressourceneffizienzfinanzierung (bis 30.06.2021)
- Ressourceneffizienzfinanzierung ELR-Kombi (bis 31.01.2018)
- Technologiefinanzierung (bis 15.09.2015)
-
Wachstumsfinanzierung (bis 28.02.2022)
-
Weiterbildungsfinanzierung 4.0 (bis 28.02.2022)
Programme mit herkömmlichem Zinssystem
- Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Energie vom Land (bis 11.03.2019: Neue Energien)
- Investitionsfinanzierung (früher: L‑Bank-Invest)
- Landwirtschaft
- Leben auf dem Land
Programme für Unternehmen
- Startfinanzierung 80 (früher: Starthilfe Baden-Württemberg)
Hier ist ein risikoorientierter Zinsaufschlag bis maximal 0,5 Prozentpunkte möglich.
Programme für gemeinnützige Organisationen
- Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO) (eingestellt zum 30.04.2022)
Programme für den privaten Wohnungsbau
- Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (eingestellt am 30.06.2021)
- Kombi-Darlehen Wohnen
- Wohnen mit Kind
- Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien (eingestellt am 30.06.2021)
- Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (ab 01.12.2022)
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