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Person neben einer modernen Maschine

Betriebsübernahme durch ein anderes Unternehmen

Findet sich kein Nachfolger oder keine Nachfolgerin, bleibt oft nur der Einstieg eines anderen Unternehmens, um den Fortbestand zu sichern

So funktioniert unsere Förderung

Wir haben die Förderung in Förderprogramme eingebunden. Welche Programme bei Unternehmenskäufen besonders geeignet sind, haben wir unten für Sie zusammengestellt.

In allen Programmen fördern wir mit Darlehen, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen. Sie schließt auch den Darlehensvertrag mit Ihrem Unternehmen ab und zahlt das Darlehen aus.

Wir verbilligen unsere Darlehen zusätzlich im Zinssatz. Die Zinsverbilligung ist für Existenzgründungen besonders hoch. Außerdem fallen für die ersten Monate keine Bereitstellungszinsen für Sie an. Und Sie können tilgungsfreie Jahre wählen. Das schont am Anfang die Liquidität. Ist das Darlehen ausgezahlt, haben Sie 12 Monate Zeit, die Mittel zu verwenden. Dies bietet zusätzlich Flexibilität.

Falls Ihr Unternehmen noch nicht länger als 5 Jahre am Markt ist, können Sie die günstigere Existenzgründungsförderung beantragen.

Für einen kurzen Überblick

Unsere Förderdarlehen für Unternehmenskäufe

  • Für Unternehmen, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte und 50 Mio. € Umsatz (beide Unternehmen zusammengenommen)
  • Für Übernahmepreis, Investitionen, Betriebsmittelbedarf
  • Für Finanzierungsbedarf bis 5 Mio. €
  • Zusätzliche Zinsverbilligung für junge Unternehmen

Zur Gründungs -und Wachstumsfinanzierung

  • Für junge Unternehmen, die noch nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind und ein bestehendes Unternehmen übernehmen
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte und 50 Mio. € Umsatz (beide Unternehmen zusammengenommen)
  • Für Übernahmepreis, Investitionen, Betriebsmittelbedarf, gefördert mit einem einzigen Darlehen
  • Für Finanzierungsbedarf bis 150.000 €, bei Teamgründungen bis 600.000 €
  • Für Unternehmen mit fehlenden Sicherheiten

Die L-Bank kombiniert das Förderdarlehen mit einer 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank.

Zur Startfinanzierung 80

  • Für Unternehmen, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen
  • Für Unternehmen bis 500 Beschäftigte
  • Für Übernahmepreis (Vermögenswerte oder Anteile), Investitionen, Betriebsmittelbedarf, Neuordnung der Verbindlichkeiten, Abfindungen an Altgesellschafter und -gesellschafterinnen
  • Für Finanzierungsbedarf bis 5 Mio. € oder höher

Zum Liquiditätskredit

Förderbeispiele aus der Praxis

  • Herz neben Schuhabdruck

    Verkauf an ein anderes Unternehmen

    Mit der Übernahme auf Expansionskurs

    Auch wenn sich kein Nachfolger findet, kann das Lebenswerk fortgeführt werden - als Teil eines anderen Unternehmens. Auch bei einer solchen Übernahme unterstützen wir bei der Finanzierung, zum Beispiel mit dem Liquiditätskredit.

    Weiterlesen

Zum Herunterladen und Informieren

Die Programmmerkblätter

  • Merkblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 26.06.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Version 07/2024
    Download starten PDF, 769 KB
  • Merkblatt Liquiditätskredit

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 28.03.2024
    Gültig ab 01.04.2024
    Version 04/2024
    Download starten PDF, 433,8 KB
  • Merkblatt Startfinanzierung 80

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 28.03.2024
    Gültig ab 01.04.2024
    Version 04/2024
    Download starten PDF, 587,8 KB

Für individuelle Beratung

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

In unserer Hotline beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um unsere Förderprogramme.

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

0711 122-2345

Wenn Sie eine umfassendere Beratung wünschen, empfehlen wir unsere Finanzierungssprechtage. Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer bei Ihnen vor Ort. Diese sind zusammen mit der Bürgschaftsbank unsere Partner bei den Finanzierungssprechtagen. Sie vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Entweder vor Ort bei den Kammern oder als Online-Beratung. Sie binden alle Partner ein, die für Ihren individuellen Beratungsbedarf notwendig sind.