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Zwei junge Männer besprechen sich in einer Produktionsstätte

Betriebsübernahme durch Beteiligung

Als Nachfolger oder Nachfolgerin müssen Sie nicht automatisch das Unternehmen komplett übernehmen. Oft erfolgt die Übernahme in Teilschritten. Sie steigen zuerst mit einer (Minderheits-)Beteiligung in das Unternehmen ein. Später erhöhen Sie dann Ihren Anteil.

Oder in einem Unternehmen gibt es mehrere Gesellschafter oder Gesellschafterinnen. Davon scheidet nur einer oder eine aus und verkauft die Anteile an den Nachfolger oder die Nachfolgerin.

Oder es gibt mehrere Nachfolger oder Nachfolgerinnen. Wie zum Beispiel, wenn die Führungskräfte oder die Kinder jeweils Anteile am Unternehmen übernehmen und dann zusammen das Unternehmen führen.

So funktioniert unsere Förderung

Wir haben die Förderung in Förderprogramme eingebunden. Welche Programme für Beteiligungen besonders geeignet sind, stellen wir Ihnen unten vor.

In allen Programmen fördern wir mit Darlehen, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen. Sie schließt auch den Darlehensvertrag mit Ihnen ab. Und sie zahlt das Darlehen an Sie aus.

Wir verbilligen unsere Darlehen zusätzlich im Zinssatz. Die Zinsverbilligung ist für Existenzgründungen besonders hoch. Außerdem fallen die ersten Monate keine Bereitstellungszinsen für Sie an. Und Sie können tilgungsfreie Jahre wählen. Das schont am Anfang die Liquidität. Ist das Darlehen ausgezahlt, haben Sie 12 Monate Zeit, die Mittel zu verwenden. Dies bietet zusätzlich Flexibilität.

Wenn Sie sich mit der Beteiligung an dem Unternehmen zum ersten Mal selbstständig machen, gelten Sie als Existenzgründer oder -gründerin. Sie profitieren damit von den günstigeren Konditionen für Existenzgründungen. Aber auch wenn Sie schon selbstständig sind und sich an einem anderen Unternehmen beteiligen, fördern wir Sie. Bei Beteiligungen ist es wichtig, dass Sie aktiv in der Geschäftsführung tätig sind. Reine Finanzinvestitionen fördern wir nicht.

Für einen kurzen Überblick

Unsere Förderdarlehen für neue Gesellschafter und Gesellschafterinnen

  • Für Nachfolger und Nachfolgerinnen, die sich zum ersten Mal selbstständig machen und sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen
  • Für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte und 50 Mio. € Umsatz
  • Für den Übernahmepreis
  • Für Folgeinvestitionen oder weiteren Betriebsmittelbedarf innerhalb von 5 Jahren nach der Beteiligung
  • Für Finanzierungsbedarf bis 5 Mio. €

Zur Gründungs -und Wachstumsfinanzierung

  • Für Nachfolger und Nachfolgerinnen, die sich zum ersten Mal selbstständig machen und sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen
  • Für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis 250 Beschäftigte und 50 Mio. € Umsatz
  • Für den Übernahmepreis
  • Für Folgeinvestitionen oder weiteren Betriebsmittelbedarf innerhalb von 5 Jahren nach der Beteiligung
  • Für Finanzierungsbedarf bis 150.000 €, bei Teamgründungen bis 600.000 €
  • Für Personen mit fehlenden Sicherheiten

Die L-Bank kombiniert das Förderdarlehen mit einer 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank.

Zur Startfinanzierung 80

  • Für Nachfolger und Nachfolgerinnen, die sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen, auch wenn sie schon selbstständig sind
  • Für Beteilligungen an Unternehmen bis 500 Beschäftigte
  • Für Übernahmepreis (Vermögenswerte oder Anteile) und Abfindungen an Altgesellschafter und -gesellschafterinnen oder Geschwister
  • Für Finanzierungsbedarf bis 5 Mio. € oder höher

Zum Liquiditätskredit

Förderbeispiele aus der Praxis

  • Herz neben Schuhabdruck

    Schrittweise Nachfolgeregelung innerhalb der Familie

    Senkrechtstart nach dem Generationenwechsel

    Starten Sie mit einer Beteiligung und übernehmen nach und nach die volle Verantwortung im Unternehmen. So unterstützen wir Sie mit der Startfinanzierung 80.

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  • Herz neben Schuhabdruck

    Betriebsübernahme im Team

    Gemeinsam nach oben

    Sie übernehmen zusammen mit Anderen ein Unternehmen. Wir unterstützen das Team mit der Startfinanzierung 80.

    Weiterlesen

Zum Herunterladen und Informieren

Die Programmmerkblätter

  • Merkblatt Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 26.06.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Version 07/2024
    Download starten PDF, 769 KB
  • Merkblatt Liquiditätskredit

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 28.03.2024
    Gültig ab 01.04.2024
    Version 04/2024
    Download starten PDF, 433,8 KB
  • Merkblatt Startfinanzierung 80

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 28.03.2024
    Gültig ab 01.04.2024
    Version 04/2024
    Download starten PDF, 587,8 KB

Für individuelle Beratung

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

In unserer Hotline beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um unsere Förderprogramme.

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

0711 122-2345

Wenn Sie eine umfassendere Beratung wünschen, empfehlen wir unsere Finanzierungssprechtage. Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer bei Ihnen vor Ort. Diese sind zusammen mit der Bürgschaftsbank unsere Partner bei den Finanzierungssprechtagen. Sie vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Entweder vor Ort bei den Kammern oder als Online-Beratung. Sie binden alle Partner ein, die für Ihren individuellen Beratungsbedarf notwendig sind.