Als Nachfolger oder Nachfolgerin müssen Sie nicht automatisch das Unternehmen komplett übernehmen. Oft erfolgt die Übernahme in Teilschritten. Sie steigen zuerst mit einer (Minderheits-)Beteiligung in das Unternehmen ein. Später erhöhen Sie dann Ihren Anteil.
Oder in einem Unternehmen gibt es mehrere Gesellschafter oder Gesellschafterinnen. Davon scheidet nur einer oder eine aus und verkauft die Anteile an den Nachfolger oder die Nachfolgerin.
Oder es gibt mehrere Nachfolger oder Nachfolgerinnen. Wie zum Beispiel, wenn die Führungskräfte oder die Kinder jeweils Anteile am Unternehmen übernehmen und dann zusammen das Unternehmen führen.