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Riesenrad

Für Schausteller, Messe-, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagengewerbe

Tilgungszuschuss Corona III

Informationen zum Tilgungszuschuss Corona finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Die Antragsfrist ist zum 31.05.2022 ausgelaufen.

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II

Auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung sowie das Antragsformular und den Vordruck für die Bescheinigung der Jahrestilgungsrate.

Im Antrags- und Bewilligungsverfahren arbeiten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg wieder mit uns in bewährter Weise zusammen:

Ihre Hausbank ermittelt und bestätigt auf einem Vordruck die Jahrestilgungsrate Ihres Unternehmens. Sie stellen mit diesem Bankenvordruck den Antrag zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona III bei der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer und laden den Antrag mit der Bescheinigung der Hausbank und ggf. weiteren Anlagen über die Plattform des hierfür eingerichteten Online-Portals der Industrie- und Handelskammern hoch.