Informationen zum Tilgungszuschuss Corona finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
Die Antragsfrist ist zum 31.05.2022 ausgelaufen.
Für Schausteller, Messe-, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagengewerbe
Informationen zum Tilgungszuschuss Corona finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
Die Antragsfrist ist zum 31.05.2022 ausgelaufen.
Auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung sowie das Antragsformular und den Vordruck für die Bescheinigung der Jahrestilgungsrate.
Im Antrags- und Bewilligungsverfahren arbeiten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg wieder mit uns in bewährter Weise zusammen:
Ihre Hausbank ermittelt und bestätigt auf einem Vordruck die Jahrestilgungsrate Ihres Unternehmens. Sie stellen mit diesem Bankenvordruck den Antrag zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona III bei der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer und laden den Antrag mit der Bescheinigung der Hausbank und ggf. weiteren Anlagen über die Plattform des hierfür eingerichteten Online-Portals der Industrie- und Handelskammern hoch.