Das Land Baden-Württemberg hat in den Jahren 2020 bis 2022 besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Selbständige mit überwiegender Tätigkeit im Schaustellergewerbe, in der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie im Taxigewerbe unterstützt. Im Rahmen des Tilgungszuschuss I, II und III konnten die betroffenen Branchen in etwa 2.900 Förderfällen mit rund 24,6 Millionen Euro unterstützt werden.
Der durch die gesundheitspolitischen notwendigen staatlichen Maßnahmen zur Beschränkung des sozialen Lebens sowie Absagen von Veranstaltungen, Volksfesten und Messen seit dem Frühjahr 2020 entstandene Umsatzeinbruch über einen längeren Zeitraum hinweg war insbesondere für viele mittelständische Unternehmen und Selbständige im Land existenzgefährdend. Gerade im Schaustellergewerbe sowie in der Veranstaltungs- und Eventbranche bestanden hohe Tilgungsbelastungen für Kredite zur Finanzierung von kapitalintensiven Fahrgeschäften oder Bühnentechnik.
Da für die meisten Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie den Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung die finanziellen Belastungen in Form von Tilgungsraten mitunter am größten waren, führte das Land Baden-Württemberg den Tilgungszuschuss Corona I, II und III als wichtige Ergänzung zu den Monats-, Überbrückungs- und Neustarthilfen ein, da die Tilgungsraten für Kredite in den Bundesprogrammen nicht berücksichtigt wurden.