Zwei Frauen und ein älterer Mann sitzen in einem Café an einem Tisch im Innenraum

Für Hotel- und Gastgewerbe

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gast­stätten­gewerbe

Die Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe leiden besonders an den Folgen der Corona-Pandemie. Sie erhalten deshalb im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate.

Die Antragsfrist ist zum 30.06.2021 abgelaufen.

Fragen zum Stichprobenverfahren

Sie haben Fragen zum Stichprobenverfahren im Förderprogramm „Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe“? Hier finden Sie weitere Informationen.

Informationen zur Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe

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