Für Unternehmen

No­vem­ber­hilfe/De­zem­ber­hilfe

Mit der November­hilfe/Dezember­hilfe wurden Zuschüsse in Höhe von 75 % des entsprechenden Umsatzes aus dem Jahr 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer des coronabedingten Lockdowns. Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021.

Die Novemberhilfe ist auf die Dauer des coronabedingten Lockdowns im November 2020 begrenzt – also auf den Zeitraum, für welchen branchenweite coronabedingte Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen aufgrund der Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28.10.2020 hoheitlich angeordnet wurden. Die Antragsfrist endete am 30.04.2021.

Die Dezemberhilfe umfasst die von Bund und Ländern am 25.11.2020 und 02.12.2020 beschlossene Verlängerung dieser angeordneten Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen bis zum 31.12.2020. Die Antragsfrist endete am 30.04.2021.

Hotline des Bundes für Prüfende Dritte sind: Steuerberatungen inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfungen, vereidigte Buchprüfer*innen und Rechtsanwaltskanzleien

Service-Hotline: +49 30 526 850 87
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr

Hotline des Bundes Direktantrag Soloselbständige

Service-Hotline: +49 30 120 021 034
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8–18 Uhr

Informationen zur Novemberhilfe/Dezemberhilfe und zum Antragsverfahren

Informieren Sie sich hier zu dem Programm und zum Antragsverfahren.

Fragen und Antworten zur Novemberhilfe/Dezemberhilfe

Die FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der Novemberhilfe. Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen und Soloselbständige beziehungsweise prüfende Dritte gedacht.

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