Achtung:

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für dieses Programm vorzeitig aufgebraucht. Das Land Baden-Württemberg arbeitet jedoch daran, die Mittel im laufenden Jahr zu erhöhen, um so viele Anträge wie möglich zu bewilligen.

Sie können weiterhin Anträge bei uns stellen. Wir prüfen diese schnellstmöglich und merken sie für eine Bewilligung vor, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig und möglichst digital eingereicht werden. Eine Bewilligung erfolgt, sobald genügend Gelder zur Verfügung stehen.

Derzeit müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr rechnen.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

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Mietwohnungs­finanzierung BW – Modernisierung

  • Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand

  • Der Sollzins beträgt 1,00 % p. a.per annum

  • Zusätzlich 3 % Tilgungszuschuss bei energetischen Sanierungen oder Barrierefreiheit

Antrag ausfüllen PDF, 1,5 MB

Kurz erklärt

Mit der Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW sowohl die energetische Sanierung als auch den barrierereduzierenden Umbau von aktuell oder in der Vergangenheit bereits landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Sprechen Sie uns an

Hotline Wohnungsunternehmen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen


     

  • Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. zum U-Wert) ausgeführt werden

  • Einzelmaßnahmen, die ganz oder in Teilen der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 dienen

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Es handelt sich um aktuell oder bereits in der Vergangenheit landesseitig geförderte Mietwohnungen.

  • Sie haben mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten von uns ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen.

  • Wir schreiben die Darlehenszinsen für 10 Jahre fest. Danach unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot für die Fortführung der Finanzierung.

  • Wir gewähren einen Tilgungszuschuss bei Einhaltung der Werte für Sanierung Plus bzw. Denkmal, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans und bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten.

  • Bei Schaffung nachgewiesener Flexibilisierungsmöglichkeiten erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von 1.500 bis 5.000 € je Wohneinheit.

  • Wert des 40-jährigen Vergleichzinssatzes: 1.95% (20.12.2024, 17:15 Uhr)

  • Wert des 10-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.32% (20.12.2024, 17:15 Uhr)

  • Wert des 15-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.37% (20.12.2024, 17:15 Uhr)

  • Wert des 25-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.21% (20.12.2024, 17:15 Uhr)

  • Wert des 30-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.11% (20.12.2024, 17:15 Uhr)

  • Sie können dieses Förderprogramm zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einbinden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.

  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit unseren Förderprogrammen sowie den Förderprogrammen des Landes ausgeschlossen.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

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Häufige Fragen

Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Anträge können weiterhin unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf eine Zusage der Förderung.

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im folgenden Haushaltsjahr aufgenommen werden. Dies erfolgt vorbehaltlich dessen, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW im Folgejahr bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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