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Wir ermöglichen die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende.
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Sie erhalten einen einmaligen Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Gefördert wird je Wohnheimplatz.
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Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die Wohnheimplätze nur an berechtigte Personen vermieten. Zudem muss die Miete niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.
Bauen und Wohnen | Kommune und Infrastruktur
Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Baden-Württemberg den erstmaligen Erwerb sowie die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Die energetischen Anforderungen des GEGGebäudeenergiegesetzsind hierbei einzuhalten.
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Der Ersterwerb von Wohnheimplätzen liegt vor, wenn der Erwerb innerhalb von zwei Jahren nach dessen Fertigstellung stattfindet.
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Ausbau eines Dachgeschosses
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Aufstockung eines Gebäudes
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Anbau an ein Gebäude
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Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienen
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Erneuerung leerstehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind bzw. genutzt werden.
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Nicht-investive Maßnahmen
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Schaffung von Wohnheimplätzen, die nur für eine vorübergehende Unterbringung von Ausbildenden (z.B. tage- oder wochenweise) vorgesehen sind.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Es entstehen mindestens vier Wohnheimplätze (in Einzel- und/oder Doppelzimmern) innerhalb eines Objekts.
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Die Wohnheimplätze bieten Möglichkeiten zum Schlafen, Wohnen und zur Schreibtischarbeit. Bad und Küche können gemeinschaftlich genutzt werden.
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Einzelzimmer sind größer als 12 m² und Doppelzimmer größer als 16 m²
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Gemeinschaftsflächen sind in ausreichender Größe vorhanden (mindestens 2 m² pro Platz).
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Die Wohnheimplätze stehen den Auszubildenden zur dauerhaften Nutzung, d.h. für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten, zur Verfügung.
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Die soziale Miet- und Belegungsbindung ist für einen Zeitraum von 30 Jahren einzuhalten.
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Die geförderten Wohnheimplätze dürfen nur an Auszubildende vermietet werden, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen.
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Die Regelmietabsenkung beträgt 33 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete.
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Ihr Eigenkapitaleinsatz beträgt mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
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Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen und Verträge über die Errichtung oder den Erwerb der Wohnheimplätze noch nicht abgeschlossen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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max. 45.000 EUR je Einzelzimmer (eigenes Bad, eigene Küche)
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max. 40.000 EUR je Einzelzimmer (eigenes Bad, gemeinschaftliche Küche)
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max. 38.000 EUR je Einzelzimmer (gemeinschaftliches Bad, gemeinschaftliche Küche)
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max. 52.000 EUR je Platz im Doppelzimmer (Bad für 2 Personen, Küche für 2 Personen)
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max. 47.000 EUR je Platz im Doppelzimmer (Bad für 2 Personen, gemeinschaftliche Küche)
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max. 45.000 EUR je Platz im Doppelzimmer (gemeinschaftliches Bad, gemeinschaftliche Küche)
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Zusatzförderung für die Herstellung von Barrierefreiheit (sofern die gesetzlichen Anforderungen der Landesbauordnung überschritten werden).
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Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung des Vorhabens.
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Bei einem Zuschuss über 50.000 EUR müssen Sie uns eine grundpfandrechtliche Sicherheit an rangbreitester Stelle gewähren. Das bedeutet, dass vor unserer Sicherheit nur Grundpfandrechte eingetragen werden dürfen, die der Finanzierung des geförderten Objekts dienen.
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Eine Kombination mit Förderprogrammen der KfWKreditanstalt für Wiederaufbausowie Förderungen von Gemeinden, Landkreisen und der Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich zulässig, soweit diese nicht im Widerspruch zu den Zielen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg stehen. Es darf jedoch keine Überfinanzierung des Vorhabens vorliegen. Zulässige Kumulierungen unterliegen dem Verbot der Überkompensation. Sie dürfen also insgesamt nicht mehr Fördergelder erhalten, als Ihr gefördertes Vorhaben kostet.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
- Sie müssen die Förderung schriftlich beantragen. Hierzu benötigen Sie den Antrag auf Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende im Rahmen der Initiative Junges Wohnen (Vordruck Nr. WU_0020). Im Antragsvordruck sind alle einzureichenden Unterlagen und Nachweise genannt.
- Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version (zusammen mit den erforderlichen Unterlagen) unterschrieben per Post zukommen.
- Wir prüfen, ob der Antrag vollständig ist und Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen und noch keine Verträge über die Errichtung oder den Erwerb der Wohnheimplätze abgeschlossen haben. Sie können auf eigenes Risiko mit Ihrem Vorhaben beginnen, sobald wir Ihnen den Eingang Ihres Förderantrags schriftlich bestätigt haben. Hierfür muss uns ein vollständiger, prüffähiger sowie unterschriebener Förderantrag vorliegen.
Als Eigenkapital gelten eigene Geldmittel, Guthaben ohne Rückzahlungsverpflichtungen und der Wert des Baugrundstücks oder Grundstücksteils, soweit dieser nicht durch Fremdmittel finanziert wird.