Achtung:

Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Subventionsmitteln kann es derzeit zu Verzögerungen kommen. Mögliche Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen bitten wir zu entschuldigen. Wir prüfen jede einzelne Anfrage und merken sie für eine Zusage vor. Sobald Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt. Nach aktuellem Stand ist jedoch von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung auszugehen.

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Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums

  • Sie bauen oder kaufen als Familie neuen Wohnraum, der besondere Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit oder Energieeffizienz erfüllt.

  • Sie erhalten eine Zusatzförderung zur Eigentumsfinanzierung BW.

Kurz erklärt

Für besondere neue Immobilien gewähren wir eine Zusatzförderung zur Eigentumsfinanzierung BW (Basisförderung Z15-Darlehen).

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Für besonders energieeffiziente Neubauten gewähren wir eine Darlehenserhöhung, eine Verlängerung der Zinsverbilligung und einen Tilgungszuschuss.

  • Richtet sich an Familien, die ein neues barrierefreies Haus bauen oder kaufen.

  • Als neu gelten Immobilien innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit.

  • Die Zusatzförderung besteht wahlweise aus der Erhöhung der Basisförderung um bis zu 60.000 € oder aus einem Zuschuss.

  • Sie können nur die Mehrkosten finanzieren, die für die Herstellung der Barrierefreiheit anfallen und die Sie nachweisen.

  • Für die Zusatzförderung erhöhen wir die Basisförderung um die Höhe der Mehrkosten der innovativen Bauausführung (maximal um 25 %).

  • Als innovativ gelten Vorhaben die besonders innovativ oder ideenreich sind und die bisher noch nicht als auf dem deutschen Markt als allgemein eingeführt angesehen werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Nachweis über die vollständige barrierefreie Bauausführung nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 und Aufstellung der Mehrkosten, oder

  • Nachweis über eine besonders innovative Bauausführung mit Vorhabensbeschreibung und Mehrkostenauflistung, oder

  • Nachweis über den erhöhten energetischen Standard des Neubaus, z. B. die Einreichung der Online-Bestätigung zum Antrag für energieeffizientes Bauen der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau oder einen vorläufigen Energiebedarfsausweis.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Energieeffiziente Neubauten:
    Neubaustandard PlusDer Neubaustandard Plus wird durch eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 55 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. und gestellter Bauantrag vor 31.12.2022:

    • Tilgungszuschuss von 20.000 €

    EnergiesparhausAls Energiesparhäuser werden Wohngebäude gefördert, die eine Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs von mindestens 60 % und des Transmissionswärmeverlustes von 45 % gegenüber dem Referenzhaus nach GEG erreichen. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 40 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.:

    • Erhöhung der Basisförderung um 50.000 €
    • Tilgungszuschuss von 4.000 €
    • Verlängerung der Sollzinsbindung und Zinsverbilligung um weitere 5 Jahre (Z20-Darlehen)
  • Barrierefreie Neubauten:

    • Erhöhung der Basisförderung des Z15-Darlehens im Umfang der Mehrkosten
    • maximal 60.000 € in barrierefreier Ausführung
    • Alternativ ist auch eine Zuschussförderung möglich.
  • Innovative Neubauten:

    • Erhöhung der Basisförderung des Z15-Darlehens im Umfang der Mehrkosten
    • maximal 25 % der Grund-Basisförderung für innovativen Neubau

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

Den Antrag auf die Zusatzförderung stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf die Eigentumsfinanzierung BW (Basisförderung) bei Ihrer Wohnraumförderstelle.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Fiktives Finanzierungsbeispiel für einen 4-Personen-Haushalt

Ihre Gesamtkosten: 600.000 €
./. Ihr Eigenkapital: -100.000 €
= Ihr Finanzierungsbedarf: 500.000 €

Finanzierungsbausteine:

Z15-Darlehen: 322.500 €
Sollzins: 1,00 %
Sollzinsbindung: 15 Jahre
Monatliche Rate: 873,44 €

Ergänzungsfinanzierung: 177.500 €

Zusätzlich erhalten Sie für die Einhaltung des Neubaustandard Plus einen Tilgungszuschuss von 20.000 €, wenn Ihr Bauantrag vor dem 31.12.2022 bei der Gemeinde gestellt wurde und Sie keine Bundesförderung in Anspruch nehmen.

Fiktives Finanzierungsbeispiel für einen 4-Personen-Haushalt

Ihre Gesamtkosten: 600.000 €
./. Ihr Eigenkapital: -100.000 €
= Ihr Finanzierungsbedarf: 500.000 €

Finanzierungsbausteine:

Z20-Darlehen: 372.500 €
Sollzins: 1,00 %
Sollzinsbindung: 20 Jahre
Monatliche Rate: 1.008,85 €

Ergänzungsfinanzierung: 127.500 €

Zusätzlich erhalten Sie insgesamt einen Tilgungszuschuss von 25.500 €. Sie erhalten 1.500 € für die Flexibilisierung des Wohnraums, 4.000 € für das Energiesparhaus und 20.000 € für den Neubaustandard Plus, wenn Ihr Bauantrag vor dem 31.12.2022 bei der Gemeinde gestellt wurde und Sie keine Bundesförderung in Anspruch nehmen.

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