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Sie möchten ein älteres Gebäude energieeffizient sanieren.
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Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch. Die Zusage Ihrer Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.
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Sie binden eine Energieberatung in Ihr Vorhaben mit ein.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
Kurz erklärt
Zusätzlich zur Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Basisförderung steht Ihnen die Zusatzförderung für die energetische Sanierung von älteren Gebäuden zur Verfügung.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Umfassende energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern entsprechend den Vorgaben zum Sanieren PlusFür die Förderung Sanieren Plus ist der Primärenergiebedarf nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) um 30 % und der Transmissionswärmeverlust um 15 % gegenüber dem Referenzgebäude zu senken. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 70 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. oder DenkmalDie Förderung Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz setzt eine maximale Überschreitung des Primärenergiebedarfs von 60 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraus. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau Denkmal nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.
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Kauf von älteren Wohngebäuden direkt nach der Sanierung (Ersterwerb)
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Kauf von Eigentumswohnungen in frisch sanierten älteren Wohngebäuden (Ersterwerb)
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Wärmedämmung von Wänden
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Wärmedämmung von Dachflächen
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Wärmedämmung von Geschossdecken
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Erneuerung der Fenster und Außentüren
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Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
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Einbau von Lüftungsanlagen
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Immobilien, die mit der Basisförderung Z15 – Eigentumsfinanzierung BW vor mehr als 10 Jahren gefördert wurden (Zusagedatum)
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Immobilien, deren Erwerb ohne die Basisförderung Z15 – Eigentumsfinanzierung BW finanziert werden/wurden
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Den Kauf der Immobilie finanzieren Sie mit der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW.
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Das Zusagedatum Ihrer Basisförderung zum Erwerb Ihrer Immobilie liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.
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Sie binden einen Energieeffizienzexperten in Ihr Vorhaben mit ein.
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Ihre Sanierung erzielt eine energetische Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands und wird nach den Vorgaben des BEGBundesförderung für effiziente Gebäude (z. B. Richtlinien zum U-Wert) ausgeführt oder es werden die energetischen Anforderungen der Sanierung Plus oder Denkmal erreicht.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Kredithöhe: Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 €
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Kredithöhe: Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 €
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Sollzinssatz: 1,00 %
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Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre
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Tilgung: 3 % p.a.per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
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Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate
Der ergänzende Tilgungszuschuss beträgt bei:
- Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan:
- Tilgungszuschuss 3 % von maximal 50.000 € Kreditbetrag
- bis zu 1.500 €
- Sanierung Plus und Denkmal:
- Tilgungszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
- bis zu 3.600 €
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Der Begriff Sanierung Plus und Denkmal bezeichnet eine energetische Sanierung, die eine Verbesserung des Gebäudebestands nahe an einem Neubaustandard erreicht.
Für die Förderung Sanieren Plus ist der Primärenergiebedarf um 30 % und der Transmissionswärmeverlust um 15 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu senken. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 70 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.
Die Förderung Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz setzt eine maximale Überschreitung des Primärenergiebedarfs von 60 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraus. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau Denkmal nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.
Den Nachweis hierüber können Sie entweder über einen Energiebedarfsausweis oder über eine Online-Bestätigung der KfW erbringen.
Bei dem Primärenergiebedarf (Qp) handelt es sich um die Menge Energie, die im gesamten Haus benötigt wird. Dazu zählt auch die erforderliche Menge an Heizenergie in Ihrem Haushalt. Neben der direkt im Gebäude verbrauchten Energie ist ebenfalls die Energiemenge aus zeitlich oder örtlich vorgelagerten Vorgängen außerhalb des Gebäudes zu berücksichtigen, welche zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der verwendeten Brennstoffe benötigt wird.
Der Transmissionswärmeverlust (HT) beschreibt, wie viel Wärme ein Haus über Wände, Fenster, Türen und Dach verliert. Er ist eine wichtige Kenngröße für die Energieeffizienz von Gebäuden und ein Grenzwert in der Energieeinsparverordnung sowie im Energieausweis.
Beide Größen werden von Ihrer Energieberatung bei der Ermittlung der Gebäudeeffizienz ermittelt, z. B. bei der Berechnung und Erstellung eines Energiebedarfsausweises.
Die Einzelmaßnahmen müssen zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben der BEG ausgeführt werden. Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie unter anderem auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Maßnahmen müssen durch eine Energieeffizienz-Fachperson begleitet werden.
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