Achtung:

Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Subventionsmitteln kann es derzeit zu Verzögerungen kommen. Mögliche Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen bitten wir zu entschuldigen. Wir prüfen jede einzelne Anfrage und merken sie für eine Zusage vor. Sobald Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt. Nach aktuellem Stand ist jedoch von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung auszugehen.

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Herz neben einem Mehrparteienhaus

Bauen und Wohnen

Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)

  • Sie sind eine Privatperson und planen, eine Genossenschaftswohnung anzumieten.

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie mit zinsverbilligten G15-Darlehen oder Zuschüssen, wenn Sie Mitglied einer Wohnungs­genossenschaft werden und so das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung erwerben möchten. Das Darlehen vergeben wir direkt an Sie.

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Sie zeichnen Genossenschaftsanteile, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden und das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zu erwerben.

  • Wohnungen, die nicht angemessen für Ihre Familiengröße sind

  • Bereits erworbene Genossenschaftsanteile

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind eine Privatperson und möchten Anteile einer Wohnungsgenossenschaft erwerben.

  • Sie überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht und können die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen auf Dauer tragen.

  • Sie haben noch keine Genossenschaftsanteile gezeichnet.

  • Der geplante Wohnraum entspricht den Angemessenheitskriterien für eine bedarfsgerechte Familienunterbringung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe: 1.000 bis 50.000 €

  • Sollzinsbindung und -verbilligung: 15 Jahre

  • Sollzinssatz: 1,00 %

  • Tilgung: 2,25 % p. a.per annummit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

  • Anstelle des zinsverbilligten Darlehens können Sie einen Zuschuss in Höhe des Förderbarwerts wählen.

  • Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum können Sie grundsätzlich zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung einbinden.

    Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum zählt zu den öffentlichen Mitteln.

     

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ihre zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie im Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt. Bitte wählen Sie die Wohnraumförderungsstelle nach Zugehörigkeit des Kreises Ihres aktuellen Wohnortes aus.

Ihre zuständige Wohnraumförderungsstelle finden Sie auf unserer Übersichtsseite Beratungs-/Wohnraum­förderungs­stellen.

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

Vorvertragliche Informationen

Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher:

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben steht unserer Kundschaft die Beschäftigten der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:

  • Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
  • Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus.
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