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Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren zu reduzieren.
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Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch und die Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder
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Sie haben durch eine Schwerbehinderung spezielle Wohnbedürfnisse und möchten bestehenden, selbst genutzten Wohnraum unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Förderung altersgerecht umbauen (Anpassungsförderung).
Bauen und Wohnen
Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW
Kurz erklärt
Die Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Umbau von Wegen zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
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Umbau Eingangsbereich und Wohnungszugang
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Überwindung von Treppen und Stufen
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Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
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Maßnahmen an Sanitärräumen
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und vieles mehr (siehe hierzu den Maßnahmen- und Anforderungskatalog)
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Wir fördern barrierearme Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, mit denen Sie eine Barrierefreiheit eines altersgerechten HausesIn einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente aufweisen. durch die vollständige Umsetzung der DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 erreichen.
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Gebrauchte Immobilien, die Sie mit der Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) vor mehr als 10 Jahren gekauft haben (Datum der Zusage).
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie erwerben oder besitzen eine gebrauchte Immobilie, die Sie zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umbauen möchten.
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Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) in Anspruch und die Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder
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Sie bauen Ihre bestehende Immobilie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung barrierefrei um, unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Basisförderung (Anpassungsförderung).
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Sie halten die Bedingungen der DIN 18040-2 ein.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Kredithöhe: bis zu 50.000 €
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Sollzinssatz: 1,00 %
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Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre
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Tilgung: 3,00 % p.a.per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
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Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate
Ergänzender Tilgungszuschuss bei Herstellung von Barrierefreiheit eines altersgerechten Hauses durch die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2: 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €.
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- Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) Basisförderung
- Zusatzförderung Energieeffizienz
- Ergänzungsfinanzierung
- KfWKreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbank der Bundesrepublik DeutschlandAltersgerecht-Umbauen-Kredit 159 oder Barrierereduzierung-Investionszuschuss 455-B
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Sie finden die aktuellen Voraussetzungen der DIN 18040-2 zusammengefasst als Maßnahmen- und Anforderungskatalog unter Dokumente und Formulare auf dieser Seite.
Sie können sich auch von Ihrem Handwerker vor Ort, bei den Wohnungsberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassungen e. V. , bei der Bundesarchitektenkammer oder beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima beraten lassen.