Achtung:

Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Subventionsmitteln kann es derzeit zu Verzögerungen kommen. Mögliche Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen bitten wir zu entschuldigen. Wir prüfen jede einzelne Anfrage und merken sie für eine Zusage vor. Sobald Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt. Nach aktuellem Stand ist jedoch von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung auszugehen.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

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Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein barrierefreies Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Sie haben spezielle Wohnbedürfnisse aufgrund Ihrer Schwerbehinderung und suchen Unterstützung für notwendige Umbaumaßnahmen.

  • Sie suchen für Ihre Baufinanzierung ein vergünstigtesZinsverbilligung: Subvention, mit der der marktübliche Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum verbilligt wird. langfristiges Darlehen mit besonders niedriger monatlicher Belastung.

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Kurz erklärt

Als schwerbehinderter Mensch mit speziellen Wohnbedürfnissen erhalten Sie von uns Unterstützung in Form von besonders günstigen Darlehen auf dem Weg ins barrierefreie Eigenheim.

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Bau oder Kauf eines energiesparenden selbstgenutzten Neubaus (bis zu 4 Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage, das mindestens den Bedingungen eines Neubaustandard PlusDer Neubaustandard Plus wird durch eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 55 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. entspricht.

  • Kauf eines gebrauchten Eigenheims (4 Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen (Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten)

  • Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss)

  • Erweiterung (Anbau, Aufstockung)

  • Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten

  • Alle verwendeten Bauteile müssen den Mindestvoraussetzungen des BEGBundesförderung für effiziente Gebäude (z. B. Richtlinien zum U-Wert) entsprechen.

  • Umbaumaßnahmen zur Anpassung des Wohnraums an die speziellen Wohnbedürfnisse der Schwerbehinderung die den Vorgaben der DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 entsprechen

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben eine Schwerbehinderung, die spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht.

  • Sie haben noch kein Eigenheim, das Ihren speziellen Wohnbedürfnissen angepasst ist.

  • Oder Sie besitzen bereits Wohneigentum, das jedoch Ihren speziellen Wohnbedürfnissen nicht gerecht wird.

  • Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim in Baden-Württemberg.

  • Ihr Neubau erfüllt die Anforderungen mindestens an ein Neubaustandard Plus. Bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen entsprechen die verwendeten Bauteile den Bestimmungen des BEG zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert.

  • Sie bewohnen die Immobilie selbst.

  • Ihr Haushaltseinkommen überschreitet eine bestimmte EinkommensgrenzeDie Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst und ist im Merkblatt unter Dokumente und Formulare ersichtlich. nicht.

  • Sie bringen einen EigenanteilEigene Geldmittel und Guthaben ohne Rück­zahlungs­verpflich­tungen gegenüber Dritten, der Wert des nicht durch Fremd­mittel finanzierten Bau­grund­stücks sowie der Wert verwendeter Gebäude­teile nach Abzug der Belastungen mit, den Sie teilweise auch mit Eigenleistungen oder der bereits vorhandenen Immobilien einbringen können.

  • Die Umbaumaßnahmen entsprechen den Vorgaben der DIN 18040-2 entsprechend Ihren speziellen Wohnbedürfnissen

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe abhängig von der Familiengröße; z. B. bis zu 322.500 € bei einer 4-köpfigen Familie

  • Zinsverbilligung für 15 Jahre auf 1,00 % p. a.per annum

  • Tilgung: 2,25 % p. a., mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 24 Monaten

  • Keine BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termin­gerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungs­bereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungs­provision in Rechnung stellen.

  • Option auf ergänzende Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs innerhalb der nächsten 10 Jahre von 6.500 € enthalten (Ergänzungsförderung)

  • Energieeffiziente Neubauten:

     

    Energiesparhaus:Als Energiesparhäuser werden Wohngebäude gefördert, die eine Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs von mindestens 60 % und des Transmissionswärmeverlustes von 45 % gegenüber dem Referenzhaus nach GEG erreichen. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 40 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. Tilgungszuschuss von 4.000 €

    Neubaustandard Plus mit gestelltem Bauantrag vor 31.12.2022: Tilgungszuschuss von 20.000 €.

    Bei einer Inanspruchnahme der BEG-Förderung entfällt der Tilgungszuschuss von 20.000 €.

  • Sie können dieses Programm mit weiteren lukrativen zinslosen Zusatzförderungen kombinieren.

  • Ihren Eigenanteil können Sie teilweise über einen DirektzuschussDirektzuschuss ist ein Eigenkapitalersatz, der aus dem Subventionswert einer Reduzierung der Basisförderung entsteht. erreichen.

Anpassungsförderung bei bereits vorhandenem Wohnraum:

  • Kredithöhe: bis 50.000 €
  • Zinssatz: 1,00 % p. a.
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Tilgung: 3 % p.a., mit einer tilgungsfeien Anlaufzeit von 24 Monaten
  • Bei vollständiger Barrierefreiheit nach Ausführung der DIN 18040-2 erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 €.

  • Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes.

    Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter

Antrag ausfüllen

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ja, sofern es sich bei Ihren Renteneinkünften um unbefristete Rentenzahlungen handelt und Sie die finanzielle Belastung aus dem Förderdarlehen daraus auf Dauer tragen können.

 

Für Neubauvorhaben sind ein Energiestandard von mind. Neubaustandard Plus Voraussetzung einer Förderung. Aber auch umfangreiche Sanierungsvorhaben können gesondert gefördert werden. Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Nachweis über Ihr geplantes Vorhaben und den daraus resultierenden Energiestandard dem Antrag beifügen und nach Vollendung der Maßnahme bestätigen.

Als Nachweis zur Antragstellung ist ein vorläufiger Gebäudeenergieausweis nach GEGGebäudeenergiegesetz über den rechnerischen Bedarf des Gebäudes eingereicht werden, der den geplanten EffizienzhausstandardGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben abbildet. Sofern Sie zusätzlich einen Antrag auf BEG bei der KfW oder BaFa stellen, können Sie auch die vorliegende Bestätigung zum Antrag dieser Förderung als Nachweis vorlegen. Der Gebäudeenergieausweis, sowie die Bestätigung zum Antrag sind hierbei von einem zertifizierten Energieeffizienzexperten zu erbringen, dieser unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist.

Nach Abschluss der Maßnahme ist durchgeführte Vorhaben durch einen endgültigen Energiebedarfsausweis oder alternativ durch die Bestätigung nach Durchführung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude durch einen zertifizierten Energieeffizienzexperten nachzuweisen.

Sobald Ihr Förderantrag vollständig bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle eingegangen ist, können Sie Kauf- oder Werkverträge ohne eine Förderschädlichkeit abschließen. Ein Vertragsabschluss vor diesem Zeitpunkt schließt die Gewährung eines Zzinsverbilligt15-Darlehens aus. Gleiches gilt für den Baubeginn des Vorhabens.
Sofern Sie Werkverträge unter einer aufschiebenden Bedingung gemäß § BGBBürgerliches Gesetzbuch 158 Abs.Absatz 1 abschließen, können diese auch vor Eingang des Förderantrages bei der Wohnraumförderungsstelle unterzeichnet werden, ohne dass eine Förderschädlichkeit eintritt.

Wir empfehlen Vertragsabschlüsse erst nach Zusage des Z15-Darlehens und der Sicherstellung der gesamten Finanzierung vorzunehmen.

Dies gilt ausschließlich für die LBank-Basisförderung. Sofern Sie weitere Fördermittel von anderen Förderinstituten beantragen, gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen.

Wenn der bestehende Wohnraum Ihren speziellen Wohnbedürfnissen aufgrund Ihrer Schwerbehinderung nicht angemessen ist, ist eine Förderung trotz bestehenden Wohneigentums möglich. Wir können einen Umbau der bestehenden Immobilie als Anpassungsförderung oder den Erwerb/Bau von Eigentum nur fördern, wenn er Ihren speziellen Wohnbedürfnissen angemessen ist.

Für eine Überprüfung der Angemessenheit von Ihrem bestehenden Eigenheim wenden Sie sich bitte mit Vorlage der aktuellen Objektpläne (Grundrisse) an Ihre Wohnraumförderstelle.

Wenn die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung der Eigentumsfinanzierung BW nicht ausreichen, sollten Sie sich für eine ergänzende Finanzierung an Ihre Hausbank wenden. Bitte beachten Sie, dass eine nachrangigeIn der Regel unbesichertes Darlehen, dessen Gläubiger in seinen Rechten hinter alle anderen Fremdkapitalgeber zurücktritt Absicherung Ihres Hausbankdarlehens bei Eigenleistungen von weniger als 25 % vorausgesetzt wird. Ist eine ergänzende Finanzierung über Ihre Hausbank nicht darstellbar, können Sie unsere Ergänzungsfinanzierung für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf nutzen.

Für eine Antragstellung wird eine angemessene Eigenleistung vorausgesetzt. Diese darf 15 % der Gesamtkosten nicht unterschreiten. 8,5 % der Gesamtkosten müssen dabei über (Bau-)Sparguthaben oder ein bereits vorhandenes Baugrundstück, das für das Vorhaben genutzt werden soll, gedeckt werden. Den Für den offenen Restbetrag von 6,5 % können Sie über Eigenleistungen erbringen. Sind Eigenleistungen nicht möglich, können wir einen kann ein Teil Ihrer Basisförderung in einen Zuschuss zur Erreichung der Mindestquote umwandeln werden. Bitte gehen Sie in diesem Fall auf Ihre Wohnraumförderstelle zu oder rufen Sie uns unter der 0800 150-3030 an.

Sie können unter Umständen somit bereits ab einem Eigenanteil von 8,5 % der Gesamtkosten einen Antrag auf Eigentumsförderung stellen.

Zusätzlich können zur Erreichung des Eigenanteils auch eigene Arbeiten am Gebäude (Eigenleistungen) bis zu einer Höhe von 10 % der Baukosten, maximal jedoch 25.000 € berücksichtigt werden. Alternativ hierzu ist auch ein eigenkapitalfinanzierendes Darlehen Dritter denkbar, sofern die monatliche Belastung dauerhaft getragen werden kann und das Geld zur freien Verfügung steht. Die L‑Bank entscheidet unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls über die mögliche Anrechnung von sonstigen Eigenkapital.

Ja, Ihr Gesamtvermögen darf eine Höhe von 50 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.

Übersteigt Ihr vorhandenes Gesamtvermögen 50 % der Gesamtkosten, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnraumförderstelle, die prüft, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall dennoch möglich ist.

Wir fördern ausschließlich den Erwerb/Bau von selbstgenutztem Wohnraum. Sofern sich ein vermieteter Anteil im Objekt befindet, muss dieser getrennt betrachtet werden und wird Ihrer Wohnfläche nicht mit angerechnet.

Übersteigt die geplante selbstgenutzte Wohnfläche weiterhin die Wohnflächenobergrenze besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer Wohnraumförderstelle, die prüft, ob unter Umständen eine Antragstellung dennoch möglich ist.

Ihre zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie im Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt. Bitte wählen Sie die Wohnraumförderstelle nach Zugehörigkeit des Kreises in dem sich Ihre Wunschimmobilie befindet.

Ihre zuständige Wohnraumförderungsstellen finden Sie auf unserer Übersichtsseite Beratungs-/Wohnraum­förderungs­stellen.

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

  • Vorvertragliche Informationen

    Bitte beachten Sie die vorvertraglichen Informationen bei Beratungsleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher:

    Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Vorhaben steht unserer Kundschaft die Beschäftigten der L‑Bank telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

    Für den Fall, dass Sie eine individuelle Beratung wünschen, informieren wir Sie bereits jetzt über Folgendes:

    • Beratungsleistungen seitens der L‑Bank sind kostenfrei.
    • Die L‑Bank legt bei Empfehlungen im Wesentlichen nur eigene Produkte und wohnwirtschaftliche Produkte der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Bankengruppe zugrunde. Die Darlehen der KfW-Bankengruppe reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus.
    Gültig
    Eingestellt am 14.03.2023
    Gültig ab 14.03.2023
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Weitere Förderprogramme

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