Achtung:

Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Subventionsmitteln kann es derzeit zu Verzögerungen kommen. Mögliche Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen bitten wir zu entschuldigen. Wir prüfen jede einzelne Anfrage und merken sie für eine Zusage vor. Sobald Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt. Nach aktuellem Stand ist jedoch von einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung auszugehen.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

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Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW

  • Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren zu reduzieren.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch und die Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder

  • Sie haben durch eine Schwerbehinderung spezielle Wohnbedürfnisse und möchten bestehenden, selbst genutzten Wohnraum unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Förderung altersgerecht umbauen (Anpassungsförderung).

Kurz erklärt

Die Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten und vieles mehr.

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Umbau von Wegen zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen

  • Umbau Eingangsbereich und Wohnungs­zugang

  • Überwindung von Treppen und Stufen

  • Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau

  • Maßnahmen an Sanitär­räumen

  • und vieles mehr (siehe hierzu den Maßnahmen- und Anforderungskatalog)

  • Wir fördern barrierearme Umbau­maßnahmen in Wohnungen und Wohn­gebäuden, mit denen Sie eine Barrierefreiheit eines altersgerechten HausesIn einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente aufweisen. durch die vollständige Umsetzung der DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 erreichen.

  • Gebrauchte Immobilien, die Sie mit der Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) vor mehr als 10 Jahren gekauft haben (Datum der Zusage).

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie erwerben oder besitzen eine gebrauchte Immobilie, die Sie zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umbauen möchten.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) in Anspruch und die  Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder

  • Sie bauen Ihre bestehende Immobilie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung barrierefrei um, unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Basisförderung (Anpassungsförderung).

  • Sie halten die Bedingungen der DIN 18040-2 ein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 €

  • Sollzinssatz: 1,00 %

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre

  • Tilgung: 3,00 % p.a.per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

Ergänzender Tilgungszuschuss bei Herstellung von Barrierefreiheit eines altersgerechten Hauses durch die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2: 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €.

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antragsunterlagen.

Den Antrag stellen Sie zusammen mit der Basisförderung bei Ihrer Wohnraumförderungsstelle. Wenn Sie die Zusatzförderung später beantragen, wenden Sie sich direkt an uns.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Sie finden die aktuellen Voraussetzungen der DIN 18040-2 zusammengefasst als Maßnahmen- und Anforderungskatalog unter Dokumente und Formulare auf dieser Seite.

Sie können sich auch von Ihrem Handwerker vor Ort, bei den Wohnungsberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassungen e. V. , bei der Bundesarchitektenkammer oder beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima beraten lassen. 

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