-
Sie wollen an Ihrem Wohnhaus eine PV-Anlage installieren.
-
Oder: Sie wollen Ihre PV-Anlage erweitern oder modernisieren.
-
Zur Finanzierung suchen Sie ein Förderdarlehen, das sich zudem mit der Einspeisevergütung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz kombinieren lässt.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Kurz erklärt
Wir finanzieren Ihre Photovoltaik-Anlage und den Einbau eines Speichers für den erzeugten Strom mit einem zinsgünstigen Darlehen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
-
Technischen Anlagen (PV-Anlage sowie Batteriespeicher)
-
Planung und Projektierung
-
Erforderliche Baumaßnahmen
-
Installation und Anschluss
-
Sonstige Kosten (Messeinrichtungen, Wallbox etc.)
-
Anlagen an Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten
-
Anlagen für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze
-
Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
-
Sie wohnen in Baden-Württemberg.
-
Sie nutzen mindestens 1 der Wohneinheiten in dem geförderten Gebäude selbst.
-
Sie investieren selbst in die Photovoltaik-Anlage, d. h. Sie bezahlen die Rechnungen.
-
Sie lassen die Anlage von einem Fachunternehmen einbauen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
-
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
-
Kredithöhe: ab 5.000 €
-
Kreditlaufzeit: 5, 10, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 1-5
-
Sollzinsbindung: 10 Jahre
-
Bereitstellungszinsen:Wenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen. 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
-
Sondertilgung:Vorzeitige/nicht planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen führen unter Umständen zu finanziellen Schäden der Bank, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden müssen. nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.
-
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Nein. Der Einbau der Anlage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen fördern wir daher in der Regel nicht. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn Sie sich den fachgerechten Einbau von einem Fachunternehmen schriftlich bestätigen lassen oder Sie selbst Fachhandwerker oder Fachhandwerkerin der entsprechenden Fachrichtung sind. Die eigene Arbeitsleistung oder privat Helfende sind von der Förderung ausgeschlossen. Wir können dann lediglich die angefallenen Materialkosten fördern.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.