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Sie kaufen oder bauen ein Eigenheim in Baden-Württemberg.
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Sie haben mindestens ein minderjähriges Kind.
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Sie suchen ein Förderdarlehen als Ergänzung zu Ihrer Finanzierung.
Bauen und Wohnen
Wohnen mit Kind
Kurz erklärt
Wir unterstützen Familien in Baden-Württemberg auf dem Weg ins Eigenheim mit bis zu 100.000 €.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Grundstück inklusive Nebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer)
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Erschließung (z. B. Anliegerbeiträge)
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Baukosten (Erdaushub, Rohbau, Ausbau)
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Baunebenkosten (Vermessung, Architektenleistungen, Baustatik, Genehmigungen)
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Außenanlagen (z. B. Befestigung von Wegen, Vorplätze, Treppe, Garten, Garage, Zaun)
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Kaufpreis einschließlich Nebenkosten (Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer)
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Modernisierung, Instandsetzung und Umbau innen und außen
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Ferienhäuser und -wohnungen
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Vermietete oder gewerbliche Nutzflächen
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Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie nutzen die Immobilie für sich selbst bzw. für Ihren privaten Haushalt.
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Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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Ihre Immobilie befindet sich in Baden-Württemberg.
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Als Familie verdienen Sie nicht mehr als 200.000 EUR im Jahr.
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Als Alleinerziehende/r verdienen Sie nicht mehr als 100.000 € im Jahr.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 15.000 bis 100.000 €
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Kreditlaufzeit: 25 oder 35 Jahre | tilgungsfrei 1-5
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Sollzinsbindung: 10 Jahre
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BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.: 1 Jahr frei, danach 0,15 % pro Monat noch nicht ausgezahlte Beträge
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SondertilgungVorzeitige/nicht planmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen führen unter Umständen zu finanziellen Schäden der Bank, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden müssen.: nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Ja, das ist möglich.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Wir bieten Wohnen mit Kind in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW an.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wir refinanzieren die Darlehen Wohnen mit Kind aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Pr.Nr.Programmnummer 124). Für Familien in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich: Wir gewähren eine zusätzliche Zinsverbilligung.