Achtung:

Ab dem 01.01.2025 sind fossile Heizkessel nicht mehr förderfähig.

0
Zwei Personen überprüfen gemeinsam etwas in einer Werkstatt

I love Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

  • Sie gründen ein Unternehmen.

  • Oder: Sie sind schon seit Längerem mit Ihrem Unternehmen am Markt tätig.

  • Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

Kurz erklärt

Mit unseren zinsverbilligten GuW-Darlehen unterstützen wir Ihr kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren. Für Ihr neu gegründetes oder junges Unternehmen erhalten Sie einen Zinsbonus. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Existenzgründungen wie Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige BeteiligungMögliche Form der Existenzgründung, die durch die aktive Mitunternehmerschaft charakterisiert wird. Aktiv heißt: die Wahrnehmung der Geschäftsführungsfunktion nach außen.

  • Erweiterung, Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender Unternehmen

  • Standortverlagerung

  • Erwerb von Unternehmen

  • Betriebsmittelbedarf, z. B. auch für Weiterbildungsmaßnahmen

  • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel

  • Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

  • Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus: Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien. Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt. Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen CO2-Minderungsziele definiert und einen Maßnahmenkatalog (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele erstellt. Ab 01.07.2024: Stufe 3: Sie haben den Nachhaltigkeitsbonus schon einmal vor dem 31.12.2023 erhalten und können die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenplans bestätigen. Bei Erstförderung vor dem 31.12.2022 können Sie zusätzlich eine neue CO2-Bilanz (für 2023) vorlegen.

  • Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

  • Zusätzlich für die Unwetterhilfe: Sie haben Finanzierungsbedarf, der durch die Extremwetterlage zwischen dem 30.05.2024 und 03.06.2024 entstanden ist.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen VorfälligkeitsentschädigungAusgleich des finanziellen Schadens einer Bank, der durch vorzeitige Rückführung eines Darlehens während der Zinsbindungsfrist (Sondertilgung) ausgelöst wird.

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht unter Dokumente und Formulare

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen und junge Unternehmen: Zinsbonus

 

Wir verbilligen die Zinssätze für Existenzgründungen und für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.

Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die von den Unwettern Ende Mai/Anfang Juni 2024 betroffen sind

Unwettergeschädigte junge und etablierte KMU erhalten eine Zinsverbilligung von 1,0 % p.a. auf die normalen Konditionen. Darlehenszusagen sind ab Ende Juli möglich.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite GuW-Unwetterhilfe.

Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus

Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst drei Förderstufen, die aufeinander aufbauen (Stand: 02.12.2024):

  • Stufe 1:
    Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten)
  • Stufe 2:
    Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 5 Basispunkten gegenüber Stufe 1)
  • ab 01.07.2024: Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung):
    Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2023: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmeplans
    Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2022: Zusätzlich erneute Vorlage einer CO2-Bilanz (für das Jahr 2023)
    (zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 10 Basispunkten)

Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Nachhaltigkeitsbonus zusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die drei Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.

Unser Expertennetzwerk

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen kostenfrei. Mehr Informationen finden Sie unten bei den Häufigen Fragen auf dieser Internetseite.

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie

Als Jungmeister und Jungmeisterin erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen: die Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.05.2023) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.

Wenn Sie mit anderen Jungmeistern und Jungmeisterinnen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können alle eine Meistergründungsprämie für sich beantragen.

Sie können für ein Darlehen mit Meistergründungsprämie auch noch den Nachhaltigkeitsbonus beantragen, wenn Sie die Kriterien erfüllen.

Zusätzliche Förderung: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten Kombi-Bürgschaften 50 für die GuW-Darlehen an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

GuW Unwetterhilfe

Detailliertere Informationen zu:

  • Wer kann die Unwetterhilfe beantragen?
  • Wie sind die Konditionen?
  • Was kann finanziert werden?
  • Ab wann können Anträge gestellt werden?

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.

Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:

  • Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
  • Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
  • Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
  • Neue Zusagetexte
  • Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
  • Überarbeitete Programmmerkblätter

Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.

Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.

Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.

Reine Betriebsmittelfinanzierungen können wir nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Wachstumsfinanzierung fördern. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlägern möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert, können Betriebsmittel und Warenläger in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: