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Sie führen einen mittelständischen Tourismusbetrieb.
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Sie möchten Ihren Betrieb umgestalten oder modernisieren.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen
Tourismusfinanzierung Plus
Kurz erklärt
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Erweiterung oder Modernisierung bestehender Gebäude
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Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
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Modernisierung von Innenräumen
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Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Inneneinrichtung, digitale Innovationen, Übernahmepreis für das Unternehmen
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Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
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Betriebsmittel und Warenlager
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Betriebsfahrzeuge
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Mobile Gastronomieangebote (z. B. Zelte, Food-Trucks)
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Wohnwirtschaftliche Vorhaben
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Ab 01.03.2022: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie führen einen Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung).
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Sie haben einen Gewerbebetrieb angemeldet.
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Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.
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Sie investieren in Baden-Württemberg.
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Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
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Zusätzlich für den Nachhaltigkeitsbonus: Sie erfüllen nachweisbar unsere Klimaschutzkriterien. Stufe 1: Sie haben eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt. Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen CO2-Minderungsziele definiert und einen Maßnahmenkatalog (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele erstellt. Ab 01.07.2024: Stufe 3: Sie haben den Nachhaltigkeitsbonus schon einmal vor dem 31.12.2023 erhalten und können die planmäßige Umsetzung des Maßnahmenplans bestätigen. Bei Erstförderung vor dem 31.12.2022 können Sie zusätzlich eine neue CO2-Bilanz (für 2023) vorlegen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
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BereitstellungszinsenWenn Sie Ihren Kredit nicht termingerecht abrufen, entstehen uns für die ständige Auszahlungsbereitschaft Kosten. Diese müssen wir Ihnen über eine Bereitsstellungsprovision in Rechnung stellen.: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus (ab 02.05.2023)
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zunächst zwei Förderstufen, die aufeinander aufbauen:
- Stufe 1: Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck) | zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten
- Stufe 2: Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele | zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 20 Basispunkten gegenüber Stufe 1
- ab 01.07.2024: Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung):
Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2023: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmeplans
Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2022: Zusätzlich erneute Vorlage einer CO2-Bilanz (für das Jahr 2023)
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 25 Basispunkten)
Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Nachhaltigkeitsbonus zusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die beiden Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.
Unser Expertennetzwerk
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen kostenfrei. Mehr Informationen finden Sie unten bei den Häufigen Fragen auf dieser Internetseite.
Zusätzlicher Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ab dem 02.05.2023 gilt folgender Tilgungszuschuss:
- 10 % des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €
Wie hoch der Tilgungszuschuss in der Vergangenheit war, erfahren Sie unten bei den Häufigen Fragen.
Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus
Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Tourismusfinanzierung Plus bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.
Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:
- Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
- Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
- Neue Zusagetexte
- Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
- Überarbeitete Programmmerkblätter
Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.
Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.
Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.
Sie müssen die Vermietung der Ferienwohnung als Gewerbebetrieb im Haupt- oder Nebenerwerb anmelden.
Ferienwohnungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind, fördern wir nicht.
Modernisieren Sie eine Wohnung und wandeln sie in eine Ferienwohnung um, fördern wir das nur, wenn Sie bereits weitere Ferienwohnungen vermieten.
Nicht, wenn der landwirtschaftliche Betrieb den Antrag stellt. Wenn Sie jedoch für den Tourismusbetrieb ein Gewerbe angemeldet haben, können Sie für den Gewerbebetrieb einen Antrag stellen.
Ja, sofern Sie im Rahmen einer Betriebsnachfolge zusätzliche Investitionen in dem Betrieb vornehmen. Diese Investitionen müssen touristischen Zwecken dienen. Der Übernahmepreis sollte dabei maximal 50 % der geförderten Gesamtkosten ausmachen.
Neu ab 01.05.2023: Bei stillgelegten bzw. von der Stilllegung bedrohten Betrieben ist eine geringere Investitionsquote von 15 Prozent bezogen auf die Darlehenssumme ausreichend.
Ja, sofern Sie dafür ein Gewerbe angemeldet haben.
Ja. Ab 01.05.2023 fördern wir Einrichtungen etc. auch als alleinige Maßnahme.
Zuvor waren sie nur in Verbindung mit dem Erwerb von Gebäuden oder von Baumaßnahmen förderfähig.
Die geförderten Gegenstände müssen in der Bilanz aktiviert werden.
Nein.
Beachten Sie die geänderte Spruchpraxis ab 10/2021. Inzwischen ist trotz Corona ein geregelter Geschäftsbetrieb im Gastgewerbe möglich. Der Fokus der Förderung liegt nun wieder auf der Sanierung oder Renovierung von bestehenden Gebäuden. Daher fördern wir keine mobilen Angebote mehr.
Nein.
Beachten Sie die geänderte Spruchpraxis ab 10/2021. Inzwischen ist trotz Corona ein geregelter Geschäftsbetrieb im Gastgewerbe möglich. Der Fokus der Förderung liegt nun wieder auf der Sanierung oder Renovierung von bestehenden Gebäuden. Daher fördern wir Catering oder Lieferservices nicht mehr.
Ja, sofern Sie unterschiedliche Maßnahmen damit finanzieren.
Wir stellen zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung um. Wir nutzen dann das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.
Seither waren auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt ab 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Dies gilt analog auch für andere Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen.
Im Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
Darlehenszusagen vom 01.06.2022 bis 30.04.2023
- 6 % des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €
Darlehenszusagen vom 01.10.2021 bis 09.11.2021
- 15 % des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €
Darlehenszusagen vom 01.02.2021 bis 11.03.2021
- 25 % des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €
Aufgrund der begrenzten Mittel und der hohen Nachfrage konnten wir 2021 nicht durchgehend Tilgungszuschüsse gewähren.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet die Tourismusfinanzierung Plus in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg an.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wir refinanzieren ab 01.03.2022 die Tourismusfinanzierung aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Pr.Nr. 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich: Sie profitieren von einer zusätzlichen Zinsverbilligung, einem zusätzlichen Tilgungszuschuss und von einer längeren Zeit ohne Bereitstellungszinsen.
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Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Tourismusfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt uns Mittel für den Nachhaltigkeitsbonus und den zusätzlichen Tilgungszuschuss zur Verfügung. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Weitere Förderprogramme