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Sie möchten Ihre Energieeffizienz verbessern, Emissionen mindern, ökologischen Landbau betreiben oder Ihre Nutztierhaltung verbessern.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
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Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für bestimmte Vorhaben
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Landwirtschaft – Nachhaltigkeit
Kurz erklärt
Sie erhalten von uns Förderdarlehen für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft – um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern, Tierhaltung zu verbessern, die Qualität in der Produktion zu steigern und ökologischen Landbau zu betreiben.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Steigerung der Energieeffizienz
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Emissionsminderung
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Verbesserung der Nutztierhaltung, auch Neubauten zu besonders artgerechten Ställen (mindestens Haltungsform Stufe 3)
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Ökologischer Landbau (nach der Umstellungsphase)
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Gemeinschaftlicher Maschinenkauf zur Bewirtschaftung eigener Flächen
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Investitionskosten
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Agri-Photovoltaik: Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Strom zur reinen Eigenversorgung
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Umstellung auf ökologischen Landbau: Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre
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Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung: Maschinen gemäß Maschinenliste (siehe Downloads) für das Programm Zukunftsfelder im Fokus der Rentenbank
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AgroforstsystemeEin landwirtschaftliches Produktionssystem, bei dem Ackerbau und Tierhaltung mit Forstwirtschaft kombiniert werden. und PaludikulturDie land- und forstwirtschaftliche Nutzung nasser Moorstandorte.
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Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen: Investitionen innerhalb der ersten fünf Jahre
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Neu seit 24.05.2024: Stallumbauten für mehr Tierwohl: Umbau bestehender Stallanlagen zu besonders tiergerechten Ställen (mindestens Haltungsform Stufe 3)
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Neu seit 01.07.2024: Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
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Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
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Erwerb von Flächen ist nur zu beihilfefreien Konditionen möglich. Ausnahme: Für Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen auch nach Agrar-De-minimis.
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Anlagen, die eine Förderung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz 2014 oder jünger erhalten
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Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie haben ein Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau.
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Ihr Betrieb gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMUKleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung gegebenenfalls mit Agrar-De-minimis-Beihilfen oder zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Zinsverbilligung in bestimmten Zukunftsfeldern
Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).
In Landwirtschaft - Nachhaltigkeit gibt es zwei Konditionenvarianten:
- Top-Konditionen
- Premium-Konditionen Zukunftsfelder
Zukunftsfelder in Landwirtschaft - Nachhaltigkeit sind:
- Umstellung auf ökologischen Landbau
- Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
- Agroforstsysteme und Paludikultur
- Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen
- Agri-Photovoltaik zur reinen Eigenversorgung
- Stallumbauten für mehr Tierwohl (neu seit 24.05.2024)
- Effiziente Bewässerung und Speicherbecken (neu seit 01.07.2024)
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.
Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:
- Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
- Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
- Neue Zusagetexte
- Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
- Überarbeitete Programmmerkblätter
Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.
Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.
Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Landwirtschaft kann derzeit eine Beihilfe nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen.
Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.
In diesem Zukunftsfeld werden unter anderem Anlagen zur effizienten Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen gefördert. Dazu gehören Düsenwagen, Linear- und Kreisbewässerungsanlagen, Tropfbewässerungssysteme inklusive Messtechnik und Software.
Bisher konnten wir diese Förderung nur zu beihilfefreien Konditionen anbieten, da sie nur auf der Grundlage der Agrar-De-minimis-Verordnung möglich ist.
Ab 01.07.2024 können wir nun auch Agrar-De-minimis-Beihilfen ausreichen.
Bitte geben Sie in der Vorhabensbeschreibung das gewünschte Zukunftsfeld "Effiziente Bewässerung und Speicherbecken" an.
Bitte reichen Sie die Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Vordruck 1332, Version 01/2024) zusammen mit dem Antrag ein. Das Formular gilt auch für Agrar-De-minimis-Beihilfen. Der zulässige Beihilfehöchstbetrag beträgt 20.000 Euro im laufenden und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 243 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank sowie aus dem LR-Programm Zukunftsfelder im Fokus (LR-Programm Nr. 325 mit LR-Premium-Konditionen). Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Weitere Förderprogramme