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Ab 01.07.2024 bieten wir die besseren Top-Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank bei Beihilferelevanz als Agrar-De-minimis-Beihilfen an.

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Landwirtschaft – Liquiditäts­sicherung

  • Sie brauchen Liquidität, um außergewöhnliche Belastungen zu überbrücken.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen mit längerer Laufzeit, um die finanziellen Belastungen auf mehrere Jahre zu verteilen.

Kurz erklärt

Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, deren Existenz aufgrund von Extremwetterlagen, Tierseuchen oder Preisschwankungen bedroht ist, können diese Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Zeitlich befristet sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die aufgrund des Ukraine‑Krieges und seiner wirtschaftlichen Folgen Liquiditätsbedarf haben.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Externe Faktoren wie zum Beispiel Extremwetterlagen, Folgen von Pandemien oder Kriegen, haben zu existenzbedrohenden Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen geführt.

  • Sie benötigen Liquidität, um diese Ertragseinbußen oder Kostensteigerungen aufzufangen.

  • Oder Sie haben andere notwendige betriebliche Ausgaben, um sich an die veränderte Situation anzupassen.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Ihr Unternehmen ist in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig (Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau, Weinbau).

  • Sie können Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % im betroffenen Betriebszweig nachweisen.

  • Oder: Sie können den Zusammenhang zwischen Ihrem Liquiditätsbedarf und den Folgen des Ukraine-Kriegs nachweisen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0 oder 1

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit

  • Bereitstellungszinsen: 6 Wochen frei, danach 0,15 % pro Monat auf die noch nicht ausgezahlten Darlehensbeträge

  • Sondertilgungen: in der Regel ausgeschlossen

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.

Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:

  • Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
  • Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
  • Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
  • Neue Zusagetexte
  • Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
  • Überarbeitete Programmmerkblätter

Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.

Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.

Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.

Darlehen aus dem Förderprogramm beinhalten aktuell Agrar-De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.
Der Beihilfewert aller einem Unternehmen auf Basis dieser Verordnung gewährten Beihilfen darf innerhalb des laufenden und den vorangegangenen beiden Kalenderjahren 20.000 Euro nicht übersteigen.
Bitte fügen Sie die Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Formular 1332, Version 01/2024) dem Antrag bei. Diese Erklärung gilt auch für die Agrar-De-minimis-Beihilfen.

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