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Sie bauen oder kaufen ein Haus für sich und Ihre Familie.
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Oder: Sie bauen oder kaufen eine besonders energieeffiziente Immobilie oder sanieren Ihre alte Immobilie energetisch.
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Oder: Sie installieren an Ihrer Wohnimmobilie eine PVPhotovoltaik-Anlage.
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Sie möchten von dem Tilgungszuschuss (Klimaprämie) für Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 bei gleichzeitiger BEGBundesförderung für effiziente Gebäude-Förderung profitieren.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz
Kombi-Darlehen Wohnen
Kurz erklärt
Sie finanzieren Ihre Immobilie mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG-Förderung)? Oder mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau? Schließen Sie mit unserem Kombi-Darlehen Wohnen eine etwaige Finanzierungslücke. Bei ambitionierten Sanierungsvorhaben unterstützen wir Sie zusätzlich mit der Klimaprämie des Landes.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Neubau eines Eigenheims
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Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, auch anschließend mit Modernisierung, Sanierung oder Umbau
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Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
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Installation einer PV-Anlage an Ihrem Wohngebäude
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Kosten für das Grundstück (inklusive Nebenkosten)
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Baukosten und Baunebenkosten
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Kosten für Außenanlagen
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Kaufpreis für die Immobilie (inklusive Nebenkosten)
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Kosten für Modernisierung, Umbau oder (energetische) Sanierung
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Kosten für die Installation einer PV-Anlage und eines Speichers
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Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten.
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Das Vorhaben erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen der eingesetzten Basisförderung (siehe Häufige Fragen). Dies gilt jedoch nicht für die oben genannten förderfähigen Kosten. Sie können mit dem Kombi-Darlehen Wohnen finanziert werden, unabhängig davon, ob sie in der Basisförderung anerkannt werden oder nicht.
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Vorhaben, die zusätzlich nur mit einem ELR-Zuschuss oder einer Förderung aus der Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg finanziert werden, also ohne eines der genannten Programme der Basisförderung.
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Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie wohnen in Baden-Württemberg.
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Sie nutzen mindestens 1 Wohneinheit in dem geförderten Gebäude selbst.
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Sie erhalten für das Vorhaben mindestens in einem der Programme eine Förderung (so genannte Basisförderung): Wohnen mit Kind (L‑Bank), Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank), Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW oder BAFA), Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (KfW), Wohneigentum für Familien (KfW)
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Beachten Sie weitere Fördervoraussetzungen in diesen Programmen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss (Klimaprämie)
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Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit
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Kreditlaufzeit: 10, 20, 30 oder 35 Jahre | tilgungsfrei 1–5
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Sollzinsbindung: 10 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze und Klimaprämie (Tilgungszuschuss): siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung ab 01.07.2021: Klimaprämie des Landes Baden-Württemberg
Die Klimaprämie erhalten Sie, wenn Ihre Immobilie nach der Sanierung besonders energieeffizient ist und wenn Sie dafür auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Wohngebäude) erhalten. Wir schreiben die Klimaprämie als Tilgungszuschuss für unser Kombi-Darlehen Wohnen gut. Die Klimaprämie ist ein fixer Betrag und unabhängig von der Höhe des Darlehens.
Die Klimaprämie beträgt derzeit (01.07.2021):
- Sanierung zum Effizienzhaus 55: 2.000 € pro geförderter Wohneinheit
- Sanierung zum Effizienzhaus 40: 4.000 € pro geförderter Wohneinheit
Nach Abschluss der Sanierung lassen Sie zunächst den endgültigen Betrag der BEG-Förderung durch die KfW oder das BAFA festlegen. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer Hausbank ein, die sie an uns weiterleitet. Auf Basis der BEG-Förderung setzen wir die Klimaprämie fest.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Wir bieten das Kombi-Darlehen Wohnen nur als Ergänzung zu bestimmten anderen Förderprogrammen an. Diese Förderprogramme gelten als Eintrittskarte für das Kombi-Darlehen Wohnen. Sie bilden die sogenannte Basisförderung.
Dazu gehören die aktuellen Programme (Stand: 01.01.2024):
- Wohnen mit Kind (L-Bank)
- Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Zuschussvariante (BAFA)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (KfW)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kreditvariante (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (KfW)
- Wohneigentum für Familien (KfW)
Wir erkennen auch nach wie vor alle eingestellten Programmvarianten oder Effizienzhausniveaus der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (KfW) an.
Außerdem zählen auch folgende eingestellte Programme dazu:
- Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren (L-Bank)
- Energieeffizient Bauen (KfW - Programm 153)
- Energieeffizient Sanieren (KfW - Programme 151, 152 und 430)
Nein.
Früher mussten Sie tatsächlich zuerst die Fördermöglichkeiten der Basisförderung bis zum Höchstbetrag eingesetzt haben, bevor Sie ein Kombi-Darlehen Wohnen beantragen konnten. Diese Fördervoraussetzung gibt es inzwischen nicht mehr.
Ja. Die Zuschussvarianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen gelten auch als Zugangsberechtigung zum Kombi-Darlehen Wohnen.
Die BEG-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bewilligt bis auf eine Ausnahme das BAFA.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz 2024 wurde die Zuständigkeit für BEG-Zuschüsse für den Heizungstausch auf die KfW verlagert (KfW-Programm 458). Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern (mehr als eine Wohneinheit) können einen Antrag bei der KfW stellen.
Für Einzelmaßnahmen, die nach der BEG-Richtlinie 2024 bezuschusst werden, bietet die KfW einen Ergänzungskredit an. Die Zinsverbilligung ist in der Variante Ergänzungskredit Plus (KfW-Programm 358) so hoch, dass wir Ihnen den Ergänzungskredit der KfW empfehlen. Erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen für die Plus-Variante nicht, lohnt sich jedoch der Vergleich mit den aktuellen Konditionen des Kombi-Darlehens Wohnen.
Ja, sofern das Vorhaben in einem der genannten Programme gefördert wird. Ihren Antrag können Sie noch so lange stellen, wie das Vorhaben noch nicht fertiggestellt ist.
Ja
Ja. Das ist möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zusätzlich zur Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg auch eines der genannten Programme der Basisförderung einsetzen.
Bei Sanierungsvorhaben können wir Ihnen in dieser Konstellation leider keine Klimaprämie gewähren. Eigentumsfinanzierung und Klimaprämie stammen beide aus Fördertöpfen des Landes. In diesem Fall müssen Sie sich für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Wir bieten das Kombi-Darlehen Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft an.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW stellt uns für diese Darlehen zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung.
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft stellt uns die Mittel für die Klimaprämie zur Verfügung. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Weitere Förderprogramme