Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen und junge Unternehmen: Zinsbonus
Wir verbilligen die Zinssätze für Existenzgründungen und für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die von den Unwettern Ende Mai/Anfang Juni 2024 betroffen sind
Unwettergeschädigte junge und etablierte KMU erhalten eine Zinsverbilligung von 1,0 % p.a. auf die normalen Konditionen. Darlehenszusagen sind ab Ende Juli möglich.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite GuW-Unwetterhilfe.
Zusätzliche Zinsverbilligung für Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen: Nachhaltigkeitsbonus
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zunächst drei Förderstufen, die aufeinander aufbauen (Stand: 01.07.2023):
- Stufe 1:
Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck)
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 5 Basispunkten)
- Stufe 2:
Definition von CO2-Minderungszielen sowie Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (ROADMAP) zur Umsetzung dieser Ziele
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell weiteren 20 Basispunkten gegenüber Stufe 1)
- ab 01.07.2024: Stufe 3 (Wiederholte Antragstellung):
Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2023: Bestätigung der planmäßigen Umsetzung des Maßnahmeplans
Erstförderung mit dem Nachhaltigkeitsbonus vor dem 31.12.2022: Zusätzlich erneute Vorlage einer CO2-Bilanz (für das Jahr 2023)
(zusätzliche Zinsverbilligung von aktuell 25 Basispunkten)
Weitere Informationen haben wir für Sie auf der Seite Details zum Nachhaltigkeitsbonus zusammengestellt. Die genauen Anforderungen an die drei Förderstufen finden Sie in der Bestätigung zum Förderantrag - Nachhaltigkeitsbonus. Diese müssen Sie von einer sachverständigen Person ausfüllen lassen und über Ihre Hausbank bei uns einreichen.
Unser Expertennetzwerk
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Sie helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestätigung zum Kreditantrag. Dies ist für Ihr Unternehmen kostenfrei. Mehr Informationen finden Sie unten bei den Häufigen Fragen auf dieser Internetseite.
Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie
Als Jungmeister und Jungmeisterin erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen: die Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.05.2023) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.
Wenn Sie mit anderen Jungmeistern und Jungmeisterinnen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können alle eine Meistergründungsprämie für sich beantragen.
Sie können für ein Darlehen mit Meistergründungsprämie auch noch den Nachhaltigkeitsbonus beantragen, wenn Sie die Kriterien erfüllen.
Zusätzliche Förderung: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten Kombi-Bürgschaften 50 für die GuW-Darlehen an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.