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Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
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Sie investieren im ländlichen Raum.
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Sie erhalten einen ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschuss für Ihre Investition.
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Sie möchten Ihren zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit einem Förderdarlehen decken.
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen
ELR-Kombi-Darlehen
Kurz erklärt
Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren. Voraussetzung für ein ELR-Kombi-Darlehen ist, dass das Vorhaben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert wird.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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InvestitionsvorhabenAnschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens mit dem Ziel hieraus zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung der Grundversorgung
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Vorhaben, die auch im ELR-Programm gefördert werden
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Investitionskosten (auch Investitionskosten, die nicht mit dem ELR-Zuschuss gefördert werden)
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Vorhaben, die nicht im ELR-Programm gefördert werden
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Wohnwirtschaftliche Vorhaben, auch wenn sie im ELR-Programm gefördert werden
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Ab 01.03.2022: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.
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Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder sind Freiberufler.
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Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition, allerdings mit weniger als 100 Beschäftigten.
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Sie investieren in Baden-Württemberg und erhalten dafür eine Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
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Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus
Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für Förderdarlehen der L‑Bank. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die ELR-Kombi-Darlehen bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.
Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:
- Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
- Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
- Neue Zusagetexte
- Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
- Überarbeitete Programmmerkblätter
Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.
Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.
Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.
Wir stellen zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung um. Wir nutzen dann das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.
Seither waren auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt ab 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Dies gilt analog auch für andere Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen.
Im Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). Wenn Sie einen ELR-Zuschuss erhalten, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für diese Programmvariante, unabhängig vom energetischen Standard des Gebäudes.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet die ELR-Kombi-Darlehen in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau
Wir refinanzieren ab 01.03.2022 die ELR-Kombi-Darlehen aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Pr.Nr.Programmnummer 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und profitieren von einer längeren Zeit ohne Bereitstellungszinsen.
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Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die ELR-Kombi-Darlehen die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Ihre Hausbank erhält die Entscheidung der beiden Förderinstitute gleichzeitig. Dies beschleunigt die interne Kreditentscheidung bei der Hausbank.