Achtung:

Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Blick auf ländlich gelegenes Unternehmen

I love Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

ELR-Kombi-Darlehen

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie investieren im ländlichen Raum.

  • Sie erhalten einen ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschuss für Ihre Investition.

  • Sie möchten Ihren zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

Kurz erklärt

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren. Voraussetzung für ein ELR-Kombi-Darlehen ist, dass das Vorhaben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert wird.

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Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • InvestitionsvorhabenAnschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens mit dem Ziel hieraus zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung der Grundversorgung

  • Vorhaben, die auch im ELR-Programm gefördert werden

  • Investitionskosten (auch Investitionskosten, die nicht mit dem ELR-Zuschuss gefördert werden)

  • Vorhaben, die nicht im ELR-Programm gefördert werden

  • Wohnwirtschaftliche Vorhaben, auch wenn sie im ELR-Programm gefördert werden

  • Ab 01.03.2022: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder sind Freiberufler.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition, allerdings mit weniger als 100 Beschäftigten.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg und erhalten dafür eine Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

  • Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus

Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für Förderdarlehen der L‑Bank. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die ELR-Kombi-Darlehen bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.

Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:

  • Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
  • Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
  • Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
  • Neue Zusagetexte
  • Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
  • Überarbeitete Programmmerkblätter

Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.

Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.

Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.

Wir stellen zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung um. Wir nutzen dann das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.

Seither waren auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt ab 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Dies gilt analog auch für andere Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen.

Im Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). Wenn Sie einen ELR-Zuschuss erhalten, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für diese Programmvariante, unabhängig vom energetischen Standard des Gebäudes.

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