Achtung:

Wir haben die Wachstumsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Etablierte Unternehmen fördern wir seit 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-etablierte KMU unseres neuen Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW.

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Zwei Personen überprüfen gemeinsam etwas in einer Werkstatt

I love Gründen und Investieren

Programm eingestellt

Wachstums­finanzierung

  • Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen ist seit mehr als 5 Jahren am Markt tätig.

  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

  • Programmeinstellung: 28.02.2022

  • Nachfolgeprogramm: GuW-BW etablierte KMU

Kurz erklärt

Als etabliertes KMU erhalten Sie ein Förder­darlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittel­bedarf finanzieren.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie möchten Ihr Unternehmen erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren.

  • Oder: Sie möchten den Unternehmensstandort verlagern.

  • Oder: Sie möchten ein Unternehmen kaufen.

  • Sie möchten Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel finanzieren.

  • Existenzgründungen

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen ist seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Die Bürgschaftsbank kann bis zu 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €.

Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und LBank bieten auch Kombi-Bürgschaften 50 für die Wachstumsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Wir haben die Wachstumsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Seither führen wir die Förderung in dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) weiter.

Als Ersatz

GuW-BW

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW, ist seit 01.03.2022 das Nachfolgeprogramm zur Wachstumsfinanzierung. Wir fördern Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind, in der Variante GuW-BW etablierte junge KMU.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Reine Betriebsmittelfinanzierungen können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Wachstumsfinanzierung gefördert werden. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlägern möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert,  können Betriebsmittel und Warenläger in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.

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