-
Sie sind freiberuflich tätig oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen.
-
Ihr Unternehmen ist seit mehr als 5 Jahren am Markt tätig.
-
Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.
-
Programmeinstellung: 28.02.2022
-
Nachfolgeprogramm: GuW-BW etablierte KMU
Gründen und Investieren
Wachstumsfinanzierung
Kurz erklärt
Als etabliertes KMU erhalten Sie ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen. Sie können damit Investitionen oder Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
-
Sie möchten Ihr Unternehmen erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren.
-
Oder: Sie möchten den Unternehmensstandort verlagern.
-
Oder: Sie möchten ein Unternehmen kaufen.
-
Sie möchten Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel finanzieren.
-
Existenzgründungen
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
-
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
-
Ihr Unternehmen ist seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig.
-
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.
-
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
-
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
-
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
-
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0 bis 3
-
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
-
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
-
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank
Die Bürgschaftsbank kann bis zu 90 % des Förderdarlehens verbürgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €.
Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, nun auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten auch Kombi-Bürgschaften 50 für die Wachstumsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Reine Betriebsmittelfinanzierungen können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Wachstumsfinanzierung gefördert werden. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlägern möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert, können Betriebsmittel und Warenläger in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Wir bieten die Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
-
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wir haben die Darlehen der Wachstumsfinanzierung aus dem KfW-Programm KfW-Unternehmerkredit (KfW-Pr.Nr.Programmnummer 047: KMU-Variante ohne Haftungsfreistellung) refinanziert. Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbesserten wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich.
-
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank hat speziell für die Wachstumsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 angeboten. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt.
Weitere Förderprogramme