Achtung:

Wir haben das Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz zum 30.06.2021 eingestellt. Die Förderung von energieeffizienten Betriebsgebäuden (Programmteil C) überführen wir in das neue Kombi-Darlehen Mittelstand. Grund hierfür ist die Neuordnung der Förderung von effizienten Gebäuden auf Bundesebene (BEG-Förderung Nichtwohngebäude).

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Programm eingestellt

Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie investieren in Energieeinsparung oder Umweltschutz.

  • Sie möchten Ihren ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschuss mit einem Förderdarlehen aufstocken.

  • Oder Sie möchten als größeres Unternehmen ein Betriebsgebäude neu bauen oder energetisch sanieren und dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Programmende: 30.06.2021

Kurz erklärt

Mit dem Kombi-Darlehen können Sie Ihre ELR-Förderung aufstocken. Dabei können Sie zwischen 3 Programmteilen wählen:
A: Energieeffiziente Produktion
B: Materialeffizienz und Umwelttechnik
C: Energieeffiziente Gebäude und energieeffiziente Gebäudetechnik

Sprechen Sie uns an

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Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik

  • Neuinvestitionen mit mindestens 10 % Einsparung gegenüber Branchendurchschnitt

  • Modernisierungsinvestitionen mit mindestens 10 % Einsparung gegenüber den letzten 3 Jahren

  • Zinsbonus bei einer Einsparung von mindestens 30 %

  • Gleichzeitige Förderung mit einem ELR-Zuschuss

  • Reduzierung von eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Material

  • Schließung von Stoffkreisläufen

  • Substitution kritischer Rohstoffe

  • Einsatz von Sekundärrohstoffen oder nachwachsenden Rohstoffen

  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung und Lärmminderung

  • Vermeidung, Verwertung oder Behandlung von Abfällen

  • Boden- und Grundwasserschutz

  • Elektromobilität (Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur)

  • Gleichzeitige Förderung mit einem ELR-Zuschuss

  • Neubau von Betriebsgebäuden als KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-EffizienzgebäudeGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschrieben 70 oder 55

  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden zum KfW-Effizienzgebäude 100 oder 70

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik von bestehenden Betriebsgebäuden

  • Für KMUKleine und mittlere Unternehmen: gleichzeitige Förderung mit einem ELR-Zuschuss

  • Größere Unternehmen, die nicht als kleine und mittlere UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition gelten, können das Kombi-Darlehen als alleinige Förderung beantragen.

  • Die Ausschlüsse gelten für alle 3 Programmteile.

  • Erwerb von Grundstücken. Diese Kosten können Sie aber ggf.gegebenenfalls mit dem ELR-Kombi-Darlehen finanzieren.

  • Anlagen, die eine Vergütung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz oder KWKGKraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erhalten

  • Neubau oder Sanierung von Wohnungen

  • Seit 01.01.2020: Im Programmteil C Neubauten sind Gebäude mit einem Wärmerzeuger auf Basis von Öl insgesamt nicht förderfähig.

  • Seit 01.01.2020: Im Programmteil C Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude sind Öl-Brennwertkessel oder ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht mehr förderfähig.

  • Seit 01.01.2020: Im Programmteil C Sanieren-Einzelmaßnahmen sind Brennwertkessel auf Basis von Öl oder Gas sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Öl nicht mehr förderfähig.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein mittelständisches, gewerbliches Unternehmen.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie können die umweltrelevanten Effekte Ihrer Investitionen bei Antragstellung nachweisen.

  • Sie erfüllen die Fördervoraussetzungen des ELR-Programms (bei Aufstockung eines ELR-Zuschusses).

  • Im Programmteil C ohne gleichzeitige ELR-Förderung: Größere Unternehmen befinden sich mehrheitlich im Privatbesitz.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren, in Programmteil C mit Tilgungszuschuss

  • Kredithöhe in Programmteil A und B: 10.000 bis 5 Mio. €

  • Kredithöhe im Programmteil C: 10.000 bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen VorfälligkeitsentschädigungAusgleich des finanziellen Schadens einer Bank, der durch vorzeitige Rückführung eines Darlehens während der Zinsbindungsfrist (Sondertilgung) ausgelöst wird.

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: Programmende 30.06.2021

Zusätzliche Leistung im Programmteil C: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss ist abhängig vom konkreten Vorhaben und der erreichten Energieeinsparung. Zurzeit (Stand: 24.01.2020) gibt es folgende Tilgungszuschüsse (in % des Kreditbetrags):

  • Neubau KfW-Effizienzgebäude 55: 5 %
  • Neubau KfW-Effizienzgebäude 70: 0 %
  • Sanierung KfW-Effizienzgebäude 70: 27,5 %
  • Sanierung KfW-Effizienzgebäude 100: 20,0 %
  • Sanierung Einzelmaßnahmen: 20,0 %

Unser Expertennetzwerk

Für den notwendigen Nachweis der umweltrelevanten Effekte können Sie sich Hilfe bei unseren erfahrenen Sachverständigen holen.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und wir Kombi-Bürgschaften 50 an.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Das Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz ist eingestellt. Sie können keine Anträge mehr stellen.

Investitionen in energieeffiziente Betriebsgebäude fördern wir ab 01.07.2021 im Kombi-Darlehen Mittelstand. Das Kombi-Darlehen Mittelstand können Sie als Ergänzung zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude) einsetzen. So profitieren Sie von den BEG-Zuschüssen und von unserem zinsverbilligten Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie (Tilgungszuschuss).

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Nein. Wir übernehmen die Änderungen der KfW im KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren.

  • Neubauten mit Wärmeerzeugung auf Basis von Öl werden generell nicht mehr gefördert.
  • Bei Sanierungen sind ab sofort ölbetriebene Wärmeerzeugungsanlagen (Brennwertkessel, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Hybridheizungen) von der Förderung ausgeschlossen.
  • Bei Sanieren-Einzelmaßnahmen werden auch Gas-Brennwertkessel nicht mehr gefördert. 

Weitere Details siehe Technische Mindestanforderungen bei den Downloads.

Dies gilt für Anträge, die ab dem 02.01.2020 neu bei den Hausbanken gestellt werden. Ältere Anträge müssen bis zum 15.01.2020 bei uns vorliegen.

In der Ressourceneffizienzfinanzierung werden nur Vorhaben gefördert, die zu einer Energie- oder Materialeinsparung oder zu einer Umweltentlastung führen. Dies erläutert  und bestätigt das Unternehmen bei Antragstellung auf dem Formular Bestätigung zum Kreditantrag. Sachverständige können Sie dabei unterstützen.

Programmteil A: Energieeffiziente Produktion
  • Bestätigung durch Unternehmen oder durch einen Sachverständigen seiner Wahl ist möglich.
  • Konkrete Berechnung der prozentualen Energie­einsparung
  • L‑Bank-Formular Nr. 9078-1: Bestätigung zum Kreditantrag Ressourcen­effizienz­finanzierung Programmteil A
  • Auf Wunsch erstellen Sachverständige aus unserem Expertennetzwerk die Bestätigung für das Unternehmen kostenfrei.
Programmteil B: Materialeffizienz und Umwelttechnik
  • Bestätigung durch Unternehmen oder durch einen Sachverständigen seiner Wahl ist möglich.
  • Verbale Beschreibung der Wirkungen, quantitative Abschätzung der eingesparten Mengen
  • L‑Bank-Formular Nr. 9078-2: Bestätigung zum Kreditantrag Ressourcen­effizienz­finanzierung Programmteil B
  • Auf Wunsch erstellen Sachverständige aus unserem Expertennetzwerk die Bestätigung für das Unternehmen kostenfrei.
Programmteil C: Energieeffiziente Betriebsgebäude
  • Bestätigung durch einen externen Sachverständigen ist zwingend. Als Sachverständige kommen in Frage:
    • Aus­stellungs­berechtigte nach § 21 EnEVEnergieeinsparverordnung für Nachweise für Nicht­wohn­gebäude
    • Berechtigte nach § 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg für die Erstellung der Nachweise gemäß EnEV
  • Konkrete Berechnung des KfW-Effizienzhaus­niveaus bzw. der Einhaltung der technischen Mindest­anforderungen
  • KfW-Formular Nr. 600 000 3415: Bestätigung zum Kreditantrag KfW Energie­effizienz­programm Energie­effizient Bauen und Sanieren
  • Wenn Sachverständige aus unserem Expertennetzwerk EnEV-Nachweise erstellen dürfen, kann das Unternehmen sie beauftragen. Allerdings ist dies nur im Programmteil C Sanieren-Einzelmaßnahmen für das Unternehmen kostenfrei.

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen zusammen. Zu unserem Expertennetzwerk gehören zurzeit:

  • RKWRationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft Baden-Württemberg
  • Steinbeis Beratungszentren GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Über die Landesagentur Umwelttechnik BW (UTBW) geschulte, im Expertenatlas Ressourceneffizienz oder im Kompetenzatlas gelistete Berater*innen

Wir empfehlen Berater*innen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, ein Profil im Expertenatlas Ressourceneffizienz der Umwelttechnik BW unter consultare-bw.de anzulegen.

Ansprechpartner im Expertennetzwerk

RKW Baden-Württemberg
Steinbeis Beratungszentren GmbH

Die Steinbeis Beratungszentren GmbH organisiert für das Unternehmen die Begutachtung durch eine*n geeignete*n Expertin/Experten innerhalb des Steinbeis-Netzwerkes.

Expertenatlas Ressourceneffizienz oder Kompetenzatlas der UTBW

Die Landesagentur Umwelttechnik BW (UTBW) betreibt im Auftrag des Landes den Expertenatlas Ressourceneffizienz consultare-bw.de. Dort können Berater*innen ein Profil ihres Dienstleistungsangebotes hinterlegen. Außerdem können sie für unsere Programme Ressourceneffizienzfinanzierung und Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz als Sachverständige gelistet werden. Für die Zusammenarbeit mit uns müssen Berater*innen zusätzlich an einer Schulung durch Umwelttechnik BW teilgenommen haben.

Der Expertenatlas Ressourceneffizienz ist eine Ergänzung zum Kompetenzatlas Ressourceneffizienz und Umwelttechnik der UTBW. Unternehmen und Berater*innen konnten sich seither im Kompetenzatlas registrieren lassen, wenn sie im Bereich der Ressourceneffizienz und Umwelttechnik in Baden-Württemberg tätig sind. Seit Einführung des Expertenatlas werden Beratungsdienstleistungen nur noch dort aufgenommen.

Grundsätzlich vergeben Sie den Auftrag an Sachverständige Ihrer Wahl.

Aufgrund der Anforderungen der EnEV sind bei Bau- und Sanierungsvorhaben meistens Berechnungen und Nachweise über den Energieverbrauch des Gebäudes notwendig. Diese Nachweise können auch für die Bestätigung zum Kreditantrag im Programmteil C genutzt werden. Wenden Sie sich  hierzu direkt an die Architektin/den Architekten, den/die Bauingenieur*in oder Ähnliche, die diese Nachweise führen können.

Wollen Sie eine*n Sachverständige*n aus unserem Expertennetzwerk hinzuziehen, nehmen Sie bitte selbst Kontakt mit den genannten Ansprechpartner*innen auf. Oft ist Ihnen auch Ihre Hausbank dabei behilflich. Auf Wunsch kommen die Sachverständigen in das Unternehmen und erheben vor Ort die notwendigen Daten. In den Programmteilen A, B und C (nur Sanieren-Einzelmaßnahmen) erstellen die Sachverständige die Bestätigung zum Antrag und im Programmteil C auch die Bestätigung nach Durchführung für das Unternehmen kostenfrei. Die Sachverständigen rechnen diese Leistungen direkt mit uns ab.

Programmteile A und B

In den Programmteilen A und B reicht in der Regel der Nachweis gegenüber der Hausbank, dass das Darlehen wie geplant für das Vorhaben eingesetzt wurde. Die Hausbank bestimmt, wie Sie diesen Nachweis erbringen sollen. Ergeben sich umweltrelevante Änderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen, müssen Sie eine neue Bestätigung zum Antrag einreichen.

Programmteil C: Energieeffiziente Betriebsgebäude

Im Programmteil C ist für alle Vorhaben nach Fertigstellung eine Bestätigung durch einen externen Sachverständigen zwingend (Anforderungen wie bei Antragstellung). Die/der Sachverständig*e bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen auf der so genannten Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen dieses Formular bei Ihrer Hausbank ein. Sie leitet es an uns weiter. Wir setzen auf Basis dieser Angaben den Tilgungszuschuss fest.

Verwenden Sie bitte das KfW-Formular Nr. 600 000 3413: Bestätigung nach Durchführung KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren. Den Link zu diesem KfW-Formular finden Sie bei den Downloads.

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