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Sie sind ein mittelständisches Unternehmen oder Freiberufler.
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Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
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Sie suchen zur Absicherung der Finanzierung eine zusätzliche Sicherheit bis maximal 15 Mio. €.
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Die Bürgschaften sind CRR-konform (CRR-Gutachten), siehe Download-Center "Merkblätter/Richtlinien".
Gründen und Investieren
Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank
Kurz erklärt
Für die wichtigsten gewerblichen Förderprogramme übernehmen wir in direktem Anschluss an die Bürgschaftsbank eine 50-%-Bürgschaft. Damit können Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmittel verbürgt werden.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-
Württemberg (GuW-BW): Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, Investitionen in Wachstum oder Betriebsmittelfinanzierung -
Investitionsfinanzierung: Investitionen in Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung
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Kombi-Darlehen Mittelstand: Investitionen in energieeffiziente Betriebs-und Gebäudetechnik
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Innovationsfinanzierung 4.0: Investitionen in eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt
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ELR-Kombi-Darlehen: Investitionsvorhaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung der Grundversorgung
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Liquiditätskredit: Als mittelständisches Unternehmen können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihren Liquiditätsbedarf decken.
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Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb: Wir unterstützen Landwirte, die Ihre Betriebe vergrößern möchten.
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Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz: Jeder Schritt in Richtung verbessertem Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz wird vom Land gefördert.
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NEU: Energiefinanzierung
Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien
oder Errichtung einer Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme.
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Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist die Gewährung einer Bürgschaft grundsätzlich ausgeschlossen.
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Keine Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung).
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Keine Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms "Liquiditätskredit".
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Vorhaben: Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden. Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.
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Unternehmen: Wir fördern Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition und – abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Wir entlasten finanzierende Kreditinstitute in Form einer Ausfallbürgschaft.
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Wir verbürgen 50 % der Finanzierung für die wichtigsten gewerblichen Förderprogramme.
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Wir bieten Bürgschaftsvolumina von über 2 Mio. € bis 15 Mio. €.
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Die Laufzeit unserer Bürgschaft beträgt max. 15 Jahre bei Investitionen und max. 6 Jahre bei Betriebsmittel.
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Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
Bürgschaftsprovision: Wie hoch der Prozentsatz für die laufende Bürgschaftsprovision ist, hängt von Ihrer Bonität und BesicherungZu einer banküblichen Besicherung zählen beispielsweise Grundschulden, Sicherungsübereignungen von Maschinen oder Bürgschaften. ab. Er richtet sich nach der Preisklasse des risikogerechten Zinssystems (RGZS) für das verbürgte Förderdarlehen.
Zur Berechnung können Sie unseren Provisionsrechner im L-Bank-Expertenportal benutzen.
Siehe Konditionen unter den Downloads.
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Weitere Bürgschaftsvarianten:
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
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