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Sie sind ein Investor (juristische Person) und möchten in ein Start-up oder mittelständisches Unternehmen investieren.
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Sie möchten als IntermediärBei Intermediären handelt es sich um etablierte Beteiligungsgesellschaften oder als juristische Person auftretende sonstige private Investoren (z.B. Business Angels, Family Offices oder Ähnliche).einem Unternehmen Eigenkapital oder eine eigenkapitalähnliche/ mezzanine Finanzierung anbieten.
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Ihr Zielunternehmen ist jung und/oder wachstumsorientiert mit innovativem (z. B. ökologischem, digitalem oder sozialem) Geschäftsmodell.
Gründen und Investieren
Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW
Kurz erklärt
Wir unterstützen Intermediäre, die Unternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung stellen. Start-ups oder mittelständische Unternehmen können damit ihre Finanzierung sicherstellen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Finanzierung von Start-ups und wachstumsorientierten Mittelständlern mit bis zu 75 Mio. Euro Gruppenumsatz, die ein innovatives Geschäftsmodell vorweisen.
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Möglich ist eine breite Palette an Finanzierungsformen wie z. B. offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen, Wandeldarlehen.
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Refinanzierung pro Unternehmen: 280.000 bis 5,25 Mio. Euro, vorzugsweise über mehrere Finanzierungsrunden.
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Der Antrag und die Zulassung müssen vor Abschluss des Investments gestellt werden.
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Start-ups und mittelständische Unternehmen erhalten Beteiligungen oder beteiligungsähnliche Finanzierungen durch ausgewählte Intermediäre.
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Finanzierungssumme pro Unternehmen: 400.000 bis 7,5 Mio. Euro, vorzugsweise über mehrere Finanzierungsrunden.
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Sie verwenden die Mittel für Ihren Finanzierungsbedarf für Investitionen oder Betriebsmittel inklusive Akquisitionen sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen.
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Keine Weiterfinanzierungen von bestehenden Engagements aus dem Portfolio des Intermediäres (Ausnahme: Weiterfinanzierung Mezzanine BW und Start-up BW Pre-Seed)
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Vorhaben die gegen die Ausschlussliste der KfW in der jeweils gültigen Fassung verstoßen, siehe KfW-Ausschlussliste unter: www.kfw.de
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Krisenfinanzierungen und kurzfristige Liquiditätsüberbrückungen
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Voraussetzungen für Intermediäre:
- Sie investieren als juristische Person regelmäßig und mit langfristiger Perspektive (vorzugsweise in Baden-Württemberg).
- Sie erfüllen relevante regulatorische Anforderungen (insb. GWGGesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, KYCKnow your customer (KYC) ist eine Legitimationsprüfung von bestimmten Neukunden zur Verhinderung von Geldwäsche.) und beihilferechtliche Vorgaben.
- Sie bringen Erfahrung als Investor im VCVenture Capital Umfeld mit und können sowohl geordnete wirtschaftliche Verhältnisse als auch einen erfolgreichen Track-RecordEin Track-Record ist eine individuelle Referenzliste über Erfolge von Investitionen. vorweisen.
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Voraussetzungen für Start-ups und mittelständische Unternehmen:
- Ihr Gruppenumsatz beträgt maximal 75 Mio. Euro.
- Ihr Sitz, Ihre Hauptverwaltung, der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten ist in Baden-Württemberg.
- Sie können ein innovatives (z. B. ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodell vorweisen.
- Ihr Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Refinanzierungsdarlehen mit Haftungsfreistellung.
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Für die Zusammenarbeit wird eine Rahmenvereinbarung zwischen L-Bank und Intermediären unterzeichnet.
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Refinanzierungsdarlehen bis 70 % des vereinbarten Gesamtfinanzierungsvolumens (oder 50 % und 60 % öffentliche Finanzierungsquote).
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Die Laufzeit der Refinanzierung beträgt maximal 10 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption bis zu 5 Jahren.
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Die Verzinsung des Darlehens über die gesamte Laufzeit beträgt 0 %.
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100 % Haftungsfreistellung für das Refinanzierungsdarlehen. Bei Ausfall des finanzierten Unternehmens muss die öffentliche Finanzierung nicht zurückgezahlt werden.
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Eigenbeitrag des Intermediäres in Höhe von mindestens 30 % der jeweiligen Finanzierungssumme (zur beihilfefreien Ausgestaltung).
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Anteilige Abführung aller Erlöse aus dem Einzelengagement an die L-Bank.
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Verwaltungsvergütung für den Intermediär:
- 1,5 % p.a. bezogen auf die öffentliche Finanzierungsquote, sofern Rückflüsse erwirtschaftet werden, wenn der Beteiligungsnehmende ein innovatives Geschäftsmodell im ökologischen oder sozialen Bereich vorweisen kann;
- 1 % p.a. für alle sonstigen Engagements mit innovativem Geschäftsmodell.
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Folgende Prozesse überlassen wir Ihnen im Rahmen marktüblicher Standards: Prüfung der Finanzierungsanfrage, Vertrags- und Konditionengestaltung, Besicherung, laufende Betreuung des Engagements, Prüfung der Mittelverwendung.
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Sie melden uns den Stand Ihres Investments im Rahmen eines halbjährlichen Monitorings.
Zulassung als Intermediär (Stand: 31.10.2024):
- Intermediäre müssen für das Programm bei der L-Bank akkreditiert werden.
- Intermediäre, die bereits unter Mezzanine BW akkreditiert sind, werden nach Rücksprache neu zugelassen.
- Sonstige Intermediäre begleiten wir individuell im Akkreditierungsprozess – sprechen Sie uns an
Bisher akkreditierte Intermediäre:
- S-Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Freiburg – Nördlicher Breisgau mbH
- S-Kap – Beteiligungskapital für den Mittelstand – Unternehmen der Sparkasse Pforzheim Calw
- Chancenkapital BC – Beteiligungsgesellschaft der Kreissparkasse Biberach
- MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- EurA Venture GmbH
- Growth Angels AG
- multplr Investment Holding GmbH & Co. KG
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Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft Heilbronn-Franken mbH & Co. KG
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BTRON GmbH
Termine für Expertengremium 2024 & 2025:
(Hinweis: Antragsunterlagen müssen mindestens zwei Wochen vor Gremientermin eingereicht werden)
- 14.11.2024
- 13.12.2024
- 16.01.2025
- 20.02.2025
- 20.03.2025
- 17.04.2025
- 15.05.2025
- 18.06.2025
- 17.07.2025
- 21.08.2025
- 18.09.2025
- 16.10.2025
- 20.11.2025
- 18.12.2025
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Wenn Sie kein institutioneller Investor sind, befüllen Sie das Akkreditierungsformular bitte sinngemäß. Bei (neuen) Finanzierungsvehikeln wird auf den Track Record der handelnden Personen abgestellt (bitte jeweils Lebenslauf und Track Record anhängen).
Im Anschluss werden wir einen gemeinsamen Kennenlerntermin vereinbaren.
Für uns ist außerdem von Interesse, ob Sie Mitglied eines Business Angel Netzwerks oder Ähnlichem sind und zum Beispiel beim European Angel Fund akkreditiert sind.
Durch die zusätzlichen Mittel der L-Bank ermöglichen wir den Beteiligungsgebenden ein höheres Engagement in Ihr Unternehmen bis zu einer Höchstsumme von 7,5 Mio. Euro (mind. 400.000 Euro).
Sie haben nur einen Ansprechpartner: Ihre als Intermediär tätige Person. Die L-Bank agiert für Sie im Hintergrund im Austausch mit dem Intermediär.
Wir stärken Ihre Investitionskraft, um junge, aufstrebende Unternehmen in Baden-Württemberg mit Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnlichen Finanzierungen zu unterstützen.
Für den von der L-Bank finanzierten Anteil tragen Sie kein eigenes wirtschaftliches Risiko (Darlehen mit Haftungsfreistellung).
Für die Vertragsgestaltung besteht freie Handhabe zwischen Ihnen und dem Beteiligungsnehmenden. Der Vertrag muss aber zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
Der Finanzierungsanteil der L-Bank kann bis zu 5,25 Mio. Euro (mindestens 280.000 Euro) pro Beteiligungsnehmendem betragen.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns per E-Mail auf. Das entsprechende Akkreditierungsformular ist im Download-Bereich hinterlegt.
Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Darüber hinaus bedarf es einer positiven Kreditentscheidung durch die L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf eine Akkreditierung besteht nicht.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der als Intermediär tätigen Person. Eine direkte Antragstellung bei der L-Bank ist nicht möglich. Die L-Bank benötigt für die Refinanzierung die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen vom der als Intermediär tätigen Person (insbesondere die Anlage zur Erklärung der Endkunden).
Das Expertengremium berät sich regelmäßig (fünf bis sechs Mal pro Jahr). Hierzu werden die entsprechenden Unternehmen von den Intermediären formlos vor Antragstellung bei der L-Bank angemeldet.
Für die Befassung im Expertengremium werden übliche Unterlagen (Pitch-DeckEin Pitch Deck ist eine kurze Präsentation von Start-ups für Investorinnen und Investoren., Finanzplan, Verbindlichkeitenspiegel, Jahresabschlüsse, BWAsbetriebswirtschaftliche Auswertung) vorausgesetzt.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Mittel stammen aus dem Zukunftsfonds der Bundesregierung zur Förderung von Zukunftstechnologien.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.