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Sie haben ein mittelständisches Unternehmen oder sind freiberuflich tätig.
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Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
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Sie suchen zur Absicherung der Finanzierung eine zusätzliche Sicherheit bis maximal 15 Mio. €.
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Die Bürgschaften sind CRR-konform (CRR-Gutachten), siehe Download-Center "Merkblätter/Richtlinien".
Gründen und Investieren
Bürgschaften: Allgemeine Bürgschaften
Kurz erklärt
Wir übernehmen einen Teil des Risikos Ihrer Hausbankfinanzierung – mit allgemeinen Bürgschaften bis 15 Mio. €. Damit können Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmitteln verbürgt werden. Wir verbürgen dabei bis zu 50 % des vorgesehenen Kredits.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Gründung
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Erweiterung
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Modernisierung
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Wachstum
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Standortverlagerung
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Digitalisierung
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Transformation
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Kredite für Nachfolgeregelungen
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Gesellschafterwechsel
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Management-Buy-outsÜbernahme eines Unternehmens durch ein externes Management/Management-Buy-insÜbernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Management
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Unternehmenskauf
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Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
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Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
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Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
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Wir verbürgen keine Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung).
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Wir verbürgen grundsätzlich keine Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.
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Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.
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Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen und wirtschaftlichenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift.Schwierigkeiten im Sinne der EUEuropäische Union-Definition befinden.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Wir entlasten finanzierende Kreditinstitute in Form einer Ausfallbürgschaft
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Wir verbürgen 50 % der Finanzierung.
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Die Laufzeit unserer Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre bei Investitionen und maximal 6 Jahre bei Betriebsmittelkrediten.
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Wir bieten Bürgschaftsvolumina von über 2 Mio. € bis 15 Mio. €.
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Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
- Die Bürgschaftsprovision richtet sich nach der Höhe der übernommenen Haftung, der Bonität des Unternehmens und der von ihm bereitgestellten Sicherheiten (Anlehnung an die Preisermittlung nach RGZSRisikogerechtes Zinssystem).
- Zur Ermittlung der Provisionssätze, die beihilfebelastet oder beihilfefrei sein können, wird die von der Hausbank ermittelte pd (Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit) maßgeblich berücksichtigt werden.
- Siehe auch im Expertenportal unseren Bürgschaftsprovisionsrechner.
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Weitere Bürgschaftsvarianten:
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Bitte wenden Sie sich zur Antragsstellung an Ihre Hausbank. Diese wird sich mit uns in Verbindung setzen, sodass wir einen gemeinsamen Termin vereinbaren können.