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Gruppe an Kindern spielt zusammen im Kindergarten

I love Bildung und Qualifikation

Sprach-Kitas

  • Sie setzen zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ein.

  • Sie unterstützen die zusätzlichen Fachkräfte durch eine prozessbegleitende Fachberatung.

  • Sie haben bereits Zuwendungen im Rahmen des Programms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten.

  • Sie erhalten eine Zuwendung für den Einsatz der zusätzlichen Fachkräfte beziehungsweise der zusätzlichen Fachberatung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

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Kurz erklärt

Mit diesem Förderprogramm leistet das Land Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen und führt damit das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in Baden-Württemberg fort.

Sprechen Sie uns an

Hotline Sprach-Kitas

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Die zusätzlichen Fachkräfte müssen über den Mindestpersonalschlüssel gemäß KiTaVO hinaus eingesetzt werden.

     

  • Zentrale Aufgabe der zusätzlichen, im Handlungsfeld Sprache qualifizierten Fachkräfte ist es, ihre Kompetenzen an das Einrichtungsteam weiterzugeben, ein Modell guter Praxis zu sein und für eine nachhaltige und ganzheitliche Implementierung von sprachlicher Bildung zu sorgen.

  • Die Kindertageseinrichtung müssen ihre Einrichtungskonzeption bezüglich der Handlungsfelder alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder sowie inklusive Bildung regelmäßig überprüfen, wie diese dazu beitragen den Spracherwerb der Kinder anzuregen und zu fördern und während der Programmlaufzeit gegebenenfalls weiterentwickeln.

  • Den Einrichtungsleitungen müssen in angemessenem Umfang zeitliche Ressourcen zustehen, um sich an inhouse-Schulungen, Teamentwicklung, Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption oder ähnlich zielgerichteter Maßnahmen zu beteiligen sowie Aufgaben der Steuerung, Koordination und konzeptionellen Weiterentwicklung wahrnehmen zu können.

  • Durch die kontinuierlich prozessbegleitende Fachberatung wird die Wirkung der zusätzlichen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zusätzlich gestärkt.

  • Pro Fachberatung sollen in der Regel 15 Einrichtungen in einem Verbund im Prozess begleitet werden. Die Einrichtungen des jeweiligen Verbunds sollten möglichst alle sechs Wochen durch die Fachberatung besucht werden.

  • Die Aufgaben der zusätzlichen Fachberatung müssen von den Aufgaben der Dienstaufsicht getrennt sein.

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck (für die beantragte Stelle) für die Durchführungsdauer bereits eine Förderung aus einem anderen Programm der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes beantragt, bewilligt oder gewährt ist.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Träger von Kindertageseinrichtungen beziehungsweise von Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.

  • Sie haben bereits Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten.

  • Sie setzen zusätzliche Fachkräfte über den Mindestpersonalschlüssel gemäß KiTaVO hinaus für sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ein oder unterstützen die Fachkräfte durch eine zusätzliche prozessbegleitende Fachberatung.

  • Die Bezahlung der Fachkraft erfolgt gemäß TVöD oder vergleichbar.

  • Die Fachkräfte beziehungswiese die Fachberatung verfügen über die erforderlichen Zusatzqualifikationen.

  • Die Fachkraft beziehungsweise die Fachberatung hat einen Stellenumfang von mindestens 19,5 Wochenarbeitszeitstunden bezogen auf den Durchführungszeitraum.

  • Sie führen die Maßnahmen in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 durch.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung.

  • Die Höhe der Zuwendungen für den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften beträgt 28.500 Euro pro Jahr für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle pro Kindertageseinrichtung bei durchgängiger Stellenbesetzung. Die Zuwendung reduziert sich um 78 Euro pro Wochentag, an dem die Personalstelle, welche im Rahmen der Maßnahme gefördert wird, unbesetzt ist.

  • Die Höhe der Zuwendungen für eine prozessbegleitende Fachberatung beträgt 35.500 Euro pro Jahr für eine zusätzliche halbe Stelle pro Verbund bei durchgängiger Stellenbesetzung. Die Zuwendung reduziert sich um 97 Euro pro Wochentag, an dem die Personalstelle, welche im Rahmen der Maßnahme gefördert wird, unbesetzt ist.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird ab 1. Januar 2025 zugelassen. Der Beginn erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch bei der L-Bank ein. Hierfür verwenden Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Anträge können Sie bis spätestens 31. März 2025 einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der elektronischen Übermittlung des Antrags.

Für den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften ist für jede einzelne Kindertageseinrichtung und für prozessbegleitende Fachberatung für jede Fachberatung mit bis zu 15 Einrichtungen in einem Verbund ein Antrag zu stellen.

 

 

 

Antrag ausfüllen

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die pädagogischen Fachkräfte für sprachliche Bildung müssen einer der nachfolgend genannten Berufsgruppen angehören:

  • Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gemäß den Bestimmungen von Baden-Württemberg mit einer Eingruppierung in TVöD S8b oder vergleichbar.
  • Fachkräfte mit sonstiger Qualifikationen und einer einschlägigen beruflichen Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Förderung und/ oder sprachlicher Bildungsarbeit verfügen und einer möglichen Eingruppierung in TVöD S8b oder vergleichbar.

Sie verfügen grundsätzlich über Zusatzqualifikationen in den Bereichen sprachliche Bildungsarbeit, frühkindlichen Bildung und Förderung von Kindern sowie Erwachsenenbildung.

Die zusätzlichen Fachberatungen sollen neben der Zusatzqualifikation zur Fachberatung die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • akademischer Abschluss aus dem sozialpädagogischen oder pädagogischen Bereich (beziehungsweise abweichend pädagogische Fachkraft mit der Zusatzqualifikation Leiterin/ Leiter in einer Kindertageseinrichtung und einer sechsjährigen Praxis als Leitungskraft),
  • spezielle Kenntnisse im Bereich sprachlicher Bildung sowie Inklusion und/oder Zusammenarbeit mit Familien,
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Fachberaterin beziehungsweise Fachberater und
  • Erfahrungen in den Bereichen Beratung, Coaching, Fortbildung oder ähnlichem im Praxisfeld der Kindertageseinrichtungen.
  • Aus den Tätigkeiten der zusätzlichen Fachberatung muss sich mindestens eine Eingruppierung in TVöD S 17 oder vergleichbar ergeben.

Zusätzliche Fachberatungen sind angehalten, Fortbildungs- sowie Austausch- und Vernetzungsangebote des Landes wahrzunehmen sowie an der Planung und Umsetzung zur Verstetigung und zum Transfer bewährter Inhalte aus dem Programm auf andere Kindertageseinrichtungen mitzuwirken.

Sprach-Kitas 2023/2024

Die Auszahlung erfolgt in drei Tranchen. Die L-Bank zahlt den ersten und zweiten Teilbetrag in Höhe von jeweils vierzig Prozent des für den Förderzeitraum bewilligten Gesamtbetrags zum 1. Dezember 2023 sowie zum 1. August 2024, frühestens jedoch nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, ohne Anforderung aus.

 

Sprach-Kitas 2025

Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Die Auszahlung des ersten Teilbetrags in Höhe von achtzig Prozent erfolgt ohne Anforderung nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids zum 1. August 2025.

 

Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung ist für den Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 spätestens zum 31. März 2025 beziehungsweise für den Förderzeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 spätestens zum 31. März 2026 elektronisch unter der E-Mail-Adresse sprach-kitas@l-bank.de bei der L-Bank einzureichen. Das Verwendungsnachweisformular wird zur gegebenen Zeit auf dieser Seite online zur Verfügung gestellt. Werden Verwendungsnachweise verspätet, unvollständig oder sonst unrichtig vorgelegt, bleibt der Widerruf und die Rückforderung der Zuwendungssumme vorbehalten.

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