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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bauen und Wohnen | Kommune und Infrastruktur

Krankenhausbau

  • Sie möchten ein Krankenhaus neu bauen, erweitern oder umbauen.

  • Sie möchten Anlagegüter in Krankenhäusern wiederbeschaffen oder ergänzen.

  • Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 % zu den Projektkosten als Festbetrag.

  • Es gilt das Landeskrankenhausgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit der Abrechnung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für den Bau von Krankenhäusern an kommunale und freie Träger. Denn alle Bürger sollen in Krankenhäusern angemessen medizinisch versorgt werden. Die Federführung für die Förderung liegt beim Ministerium für Soziales und Integration.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Neubau, Erweiterung und Umbau von Krankenhäusern (einschließlich Erstausstattung mit Anlagegütern)

  • Wiederbeschaffung und Ergänzung von Anlagegütern

  • Welche Vorhaben und welche Kosten genau gefördert werden, können Sie im Landeskrankenhausgesetz nachlesen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie beantragen die Förderung für ein Krankenhaus, das in den KrankenhausplanBeschreibt die derzeitige Situation der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg: Standorte, Gesamtplanbettenzahl, Fachabteilungen und Leistungsschwerpunkte. aufgenommen wurde.

  • Das Krankenhaus kann einer der folgenden Trägerkategorien zugeordnet werden: öffentliche Träger (Kommunen, Kreise, Zweckverbände, Wohlfahrtsverbände), freigemeinnützige Institutionen (Kirchen, Orden, Stiftungen), private Träger (Unternehmen in privater Rechtsform mit Gewinnerzielungsabsicht).

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie können Zuschüsse zu den Projektkosten als Festbetrag erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Weitere Details finden Sie im Landeskrankenhausgesetz.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Sie stellen einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium und beantragen die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm.
 

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

  1. Antragstellung:
    Sie stellen einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium und beantragen die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm.
    Antragsfrist: keine (möglichst früh).
  2. Bewilligung:
    Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg erstellt zusammen mit dem Landeskrankenhausausschuss das jeweilige Jahresprogramm. Es enthält die zu fördernden Investitionsprojekte mit den entsprechenden Kosten/Zuschussmitteln. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Jahresprogramms durch das zuständige Regierungspräsidium. Es erteilt die Bewilligungsbescheide.
  3. Auszahlung:
    Sie beantragen die Auszahlung bewilligter Zuschüsse bei uns. Wir zahlen den Zuschuss nach Baufortschritt aus.
    Das Abrufformular finden Sie bei den Downloads.
  4. Verwendungsnachweis:
    Sie reichen nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis mit dem Formular Antrag auf Gewährung der Schlusszahlung bei uns zur Prüfung ein.

Downloads zum Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.

Zum Programm allgemein:

Zur Antragstellung und Bewilligung:

  • Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 23);
    Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.

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