Achtung:

Die geänderte Verwaltungsvorschrift-Klimopass ist zum 28. Juli in Kraft getreten!

Das aktuellen Verwendungsnachweisformular bezieht sich auf Anträge auf Basis der VwV-Klimopass vom 6. März 2018.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Klimopass

  • Sie planen Beratungsprojekte oder Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel (Modul A).

  • Sie möchten Vorbereitungsprojekte und Planungsgrundlagen zur weiteren Anpassung an den Klimawandel erstellen (Modul B).

  • Sie planen investive Umsetzungsprojekte zur Klimaanpassung (Modul C).

  • Wir wurden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Verwendungsnachweis

Kurz erklärt

Unsere Landesregierung hat 2015 eine Anpassungsstrategie zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels beschlossen. Das Förderprogramm Klimopass gibt Impulse für diese Anpassungsstrategie und unterstützt insbesondere Kommunen und KMU in Baden-Württemberg, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen.

Sprechen Sie uns an

Hotline Klimaschutz-Plus

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Einstiegs- oder Vertiefungsberatung – mehr dazu finden Sie am Ende dieser Seite bei den FAQFrequently Asked Questions.

  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Schulungen – mehr dazu finden Sie am Ende dieser Seite bei den FAQ.

  • Mikroskalig und/oder mesoskalig modellgestützte Klimaanalysen

  • Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen zur Ermittlung von Anpassungsbedarfen und die darauf aufbauende Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Verwendung in der kommunalen oder regionalen Planung

  • Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels

  • Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung

  • Machbarkeitsstudien für investive Projekte

  • Analyse der unternehmensspezifischen Betroffenheit im Rahmen einer Verwundbarkeitsuntersuchung und -bewertung oder Erstellung von Risiko- und Chancenanalysen zur Ermittlung von Anpassungsbedarfen und darauf aufbauend die Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen.

  • Hitzeschutzmaßnahmen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs

  • Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern

  • Möblierung von hitzegeschützten Bereichen

  • Investive Modellprojekte, die der modellhaften Umsetzung kommunaler oder unternehmerischer Anpassungsaktivitäten im städtischen oder ländlichen RaumGemeinden, die zum (Verdichtungs­bereich im) ländlichen Raum gemäß Landes­entwicklungs­plan 2002 Baden-Württemberg gehören dienen und sich durch einen hohen Grad an Innovation und die Übertragbarkeit auf weitere Kommunen oder KMUKleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg auszeichnen; Voraussetzung ist eine Machbarkeitsstudie.

  • Maßnahmen zur aktiven Lüftung, Klimatisierung oder Kühlung

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie gehören zu dem antragsberechtigten Personenkreis. Eine Übersicht über die antragsberechtigten Personen finden Sie im Downloadbereich.

  • Sofern Sie den Antrag als Kommune stellen, gilt der Beitritt zum Klimaschutzpaket des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände als Teilnahmevoraussetzung, mit Ausnahme der Förderung im Modul A.

  • Der Beginn des Vorhabens ist für die nächsten 12 Monate geplant. Solange Sie den Zuwendungsbescheid nicht erhalten haben, gehen Sie jedoch keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge ein und führen keine Veranstaltungen durch.

  • Sie sind kein Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl.Amtsblatt EUEuropäische Union C 244/2 vom 01.10.2004).

  • Sie sind kein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht nachgekommen ist.

  • Sie sind bereit, an Evaluierungen des Programms mitzuwirken und den Beauftragten des Umweltministeriums die dokumentierten Ergebnisse auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.

  • Nur bei Beratungs- und Schulungsmaßnahmen

    Die Schulenden sowie Beratenden verfügen über einschlägige Erfahrungen (z .B. einschlägige Ausbildung, Besuch von Fortbildungen, Durchführung einschlägiger Projekte).

  • Bei Konzepten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

    Das geplante Projekt ist derzeit nicht über das Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 02.05.2019 (dort Nr. 2.3) förderbar.

  • Bei unternehmensspezifischen Betroffenheitsanalysen

    Es besteht keine entsprechende Antragsberechtigung gemäß dem Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19.07.2021.

  • Bei investiven Hitzeschutzmaßnahmen

    Es besteht keine entsprechende Antragsberechtigung gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19.07.2021.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Einstiegsberatungen

    Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 80 % des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 640 € pro Arbeitstag für mindestens 4, höchstens 6 Arbeitstage. Das Vorhaben muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.

  • Vertiefungsberatungen

    Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 65 % des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 520 € pro Arbeitstag für mindestens 10, höchstens 15 Arbeitstage. Das Vorhaben muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.

  • Schulungsmaßnahmen

    Sie erhalten für maximal 5 Veranstaltungen im Jahr einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Für einen halbtägigen Workshop beträgt der Festbetrag 500 €, für eine ganztägige Veranstaltung 800 €.

  • Vorbereitungsprojekte

    Sie erhalten für maximal zwei Maßnahmen einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung der Studien, Konzepte und Analysen. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die maximale Zuwendung beträgt für mesoskalige Klimaanalysen bis 35.000 € und für mikroskalige Klimaanalysen bis 10.000 €. Für Verwundbarkeitsuntersuchungen beträgt der maximale Zuschuss 25 000 €.

  • Investive Umsetzungsprojekte

    Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %, bei Modellprojekten bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 €, bei Modellprojekten 200.000 €. Zuschüsse von weniger als 3.000 € können wir leider nicht bewilligen.

Zuwendungen bewilligen wir nur für Maßnahmen, die Sie noch nicht begonnen haben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.

Stufen wir die Zuwendungen als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung ausschließlich als De-minimis-BeihilfeDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind. nach den Vorgaben der Verordnung EU-Verordnung 2023/2831 vom 13.12.2023 (Anwendung der Artikel 107 Artikel 107 und 108 AEUV auf De-minimis-Beihilfen).

  • Als Kommune können Sie gleichzeitig folgende Mittel in Anspruch nehmen:

    • Mittel aus dem Ausgleichstock gemäß § 13 des Finanzausgleichsgesetzes

  • Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg dürfen nicht für die gleiche Maßnahme in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind gegebenenfalls zu beachten.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag elektronisch unter klimaschutz-plus@l-bank.de ein. Das Antragsformular erhalten Sie am Seitenanfang unter „Alle Dokumente und Formulare“.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Emaileingangs bei der Bewilligungsstelle.

Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen von KLIMOPASS erhalten Sie unter „Alle Dokumente und Formulare“.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die Beratung besteht aus der Einstiegsberatung und der Vertiefungsberatung. Damit Sie eine Vertiefungsberatung in Anspruch nehmen können, müssen Sie eine Einstiegsberatung abgeschlossen haben. Alternativ können Sie auch ein integriertes Klimaschutzkonzept zur Klimaanpassung oder einschlägige eigene Voruntersuchungen vorlegen. Die Beratung soll einen strukturierten Einstieg in die Thematik der Anpassung an den Klimawandel ermöglichen bzw. eine Vertiefung bereits vorhandener Aktivitäten ermöglichen. Die Beratung kann sämtliche vom Klimawandel betroffenen Bereiche der Institutionen umfassen.

Wir fördern Sie, wenn Sie Veranstaltungen vorbereiten, durchführen und dokumentieren. In diesen Veranstaltungen sollten Sie professionelle Multiplikatoren (kommunale Beschäftigte, Architektinnen und Architekten, Stadt- und Raumplanende, Landschaftsarchitektinnen und -architekten, Forstleute, Landschaftspflegende, Pflegepersonal, Umweltberatende der Handwerkskammern und Fachverbände oder Beschäftigte kommunaler Unternehmen) zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels informieren und qualifizieren. Die Schulungsmaßnahmen können Sie als mindestens halbtägige Workshops (mind. 4 Stunden) oder als eintägige Veranstaltungen (mind. 7 Stunden) konzipieren. Darin sollten Sie die Best-Practice-Beispiele vorstellen. Bitte erstellen Sie ein Konzept für die Veranstaltung mit Angaben über Zielsetzung, Inhalt, Zielgruppe und Ablauf.

Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 %
  • Öffentliche Beteiligung am Unternehmen geringer als 25 %

Sie können mit anderen Partnern gemeinsam ein Vorhaben aus dem Modul B oder Modul C im Rahmen eines Konsortiums durchführen. Voraussetzung ist, dass einer der Teilnehmer des Konsortiums für die Koordinierung des Konsortiums verantwortlich (Konsortialkoordinator) ist und die Konsortialpartner ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszweckes in einem Konsortialvertrag regeln.

Bitte beachten Sie, dass jeder antragsberechtigte Partner des Konsortiums einen eigenen Antrag für sein Teilvorhaben stellen muss. Die maximalen Förderbeträge gelten im Falle eines Konsortiums für das Gesamtvorhaben.

Sie können investive Umsetzungsprojekte aus dem Modul C kombinieren. Kombination von Projekten aus einem Fördertatbestand können Sie mit einem Antragsformular beantragen. Beabsichtigen Sie Projekte aus mehreren Fördertatbeständen zu kombinieren, reichen Sie bitte für jeden Fördertatbestand einen eigenen Antrag ein. Wir erkennen die Anträge als eine Kombination an, wenn diese gleichzeitig bei uns gestellt werden. Die Mindest- und Maximalbeträge gelten für alle kombinierten Projekte zusammen.  

Sofern Sie einen Zuschuss von mehr als 25.000 € erhalten, kann eine Abschlagszahlung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen Zwischenverwendungsnachweis vorlegen. Bitte reichen Sie dafür das Mittelanforderungsformular elektronisch unter klimaschutz-plus@l-bank.de ein. Teilbeträge von weniger als 10.000 € können wir leider nicht auszahlen.

Beträgt Ihre Förderung weniger als 25.000 €, können wir das Geld erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises auszahlen. Reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis bitte elektronisch unter klimaschutz-plus@l-bank.de ein.

Bei Schulungsmaßnahmen ist dem Verwendungsnachweis für jede durchgeführte Schulungsveranstaltung eine Dokumentation beizufügen. Das hierfür online bereitgestellte Formular Nachweis über eine Schulungsveranstaltung finden Sie im Download-Bereich.

Die Förderung wird Ihnen für einen begrenzten Zeitraum gewährt – den Bewilligungszeitraum. Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums müssen Sie uns den Verwendungsnachweis vorlegen. Wenn Sie die Maßnahme nicht rechtzeitig abschließen und/oder den Verwendungsnachweis zu spät einreichen, erlischt die Zuwendung.

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