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Sie sanieren ein Schulgebäude und möchten den KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-EffizienzhausGebäude, die sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik auszeichnen und die eine höhere Energieeffizienz erreichen als vom Gesetzgeber vorgeschriebenstandard 70 oder 55 erreichen.
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Sie haben für die Sanierung eine Förderung
nach der VwV KommSan Schule, der VwV KInvFGKommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau bekommen.
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Sie möchten einen zusätzlichen Zuschuss erhalten.
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Wir wurden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur
Klimaschutz-Plus – Nachhaltige energieeffiziente Sanierung
Kurz erklärt
In den nächsten Jahren werden viele kommunale Gebäude saniert. Baden-Württemberg fördert Sanierungen von Schulgebäuden ergänzend, wenn dabei besondere Effizienzstandards erreicht werden.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Sie sanieren ein Schulgebäude auf KfW-Effizienzhausstandard 70 oder 55 gemäß der Anlage zu den Merkblättern des Förderprogramms 217 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie sind ein Schulträger und werden nach der VwV KommSan SchuleVerwaltungsvorschrift Kommunaler Sanierungsfonds Schulgebäude, nach der VwV KInvFGVerwaltungsvorschrift Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau gefördert.
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Das Schulgebäude erreicht nach der Sanierung den KfW-Effizienzhausstandard 70 oder 55.
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Der Beginn des Vorhabens ist für die nächsten 12 Monate geplant. Sie beginnen mit dem Vorhaben jedoch nicht vor Bestandskraft dieses Zuwendungsbescheides nach der VwV KommSan Schule, der VwV KInvFG Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau.
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Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABlAmtsblatt. EU C 244/2 vom 01.10.2004).
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Sie sind kein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht nachgekommen ist.
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Sie sind bereit, an Evaluierungen des Programms mitzuwirken und den Beauftragten des Umweltministeriums die dokumentierten Ergebnisse auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
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KfW-Effizienzhausstandard 70: Die ergänzende Förderung beträgt 50 € je m² der von der Sanierung betroffenen Schulfläche, höchstens 500.000 €.
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KfW-Effizienzhausstandard 55: Die ergänzende Förderung beträgt 150 € je m² der von der Sanierung betroffenen Schulfläche, höchstens 1.200.000 €.
Die Förderung nach der VwV KommSan Schule, nach der VwV KlnvFG Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau und die ergänzende Förderung nach VwV Klimaschutz-Plus darf die förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.
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Sie können die Förderung mit den Fördermitteln nach der VwV KommSan Schule, nach der VwV KLivFG Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau kombinieren.
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Sie dürfen keine anderen Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg für gleiche Maßnahmen in Anspruch nehmen. Ausnahmen sind möglich.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Sofern Sie einen Zuschuss von mehr als 25.000 € erhalten, kann in der Regel eine Abschlagszahlung erfolgen. Die Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid. Für eine Abschlagszahlung reichen Sie bitte das Mittelanforderungsformular schriftlich bei der L‑Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe ein. Teilbeträge von weniger als 10.000 € können wir leider nicht auszahlen.
Beträgt Ihre Förderung weniger als 25.000 €, können wir das Geld erst nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises auszahlen. Bitte verwenden Sie hierfür das Verwendungsnachweisformular und reichen es bei der L‑Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe schriftlich ein.
Die Förderung wird Ihnen für einen begrenzten Zeitraum gewährt – den Bewilligungszeitraum. Spätestens 3 Monate nach Ende Abrechnung der Sanierungsmaßnahme müssen Sie uns den Verwendungsnachweis vorlegen.
Informationen zum CO2-Minderungsprogramm und dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm finden Sie auf unserer Seite zum Programm Klimaschutz-Plus.
Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen von Klimaschutz-Plus erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Fragen zur Technik beantwortet Ihnen die KEAKlimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (Telefon: 0721 98471-0, E-Mail: info@kea-bw.de).