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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

  • Sie suchen eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Schwerpunkte Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen.

  • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg oder Sie planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.

  • Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 20.000 € profitieren.

Zum Förderportal

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.

Sprechen Sie uns an

Hotline Innovationsgutschein

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Gefördert werden wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung von innovativen Vorhaben stattfinden.

  • Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bereit für den Markt oder die Produktion sind.

  • Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

  • Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.

  • Der Innovationsgutschein Start-up BW unterstützt junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen, die sich auf die Entwicklung besonders fortschrittlicher Ideen in zukunftsweisenden Bereichen konzentrieren. Das umfasst auch die Kosten für Materialien bei diesen innovativen Projekten.

  • Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

  • Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.

  • Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen. Dabei werden auch die Kosten für Materialien im Zusammenhang mit der Entwicklung besonders fortschrittlicher innovativer Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen abgedeckt.

  • Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

  • Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.

  • Auftragsentwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert.

  • Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben / die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist

  • Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 % des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt.

  • Das antragstellende Unternehmen darf in keiner Weise mit der FuEForschung und Entwicklung-Einrichtung in Verbindung stehen.

  • Klassische Unternehmensberatungen (z. B. Strategie- oder Organisationsberatung bzw. betriebswirtschaftliche Beratung) und –coachings

  • Beratungen, die darauf abzielen, öffentlicher Hilfen zu beziehen

  • Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden

  • branchenübliche Konstruktions- und Programmierdienstleistungen

  • Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen

  • Bachelor-, Master-, Promotions- und Habilitationsstudien sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs, etc.)

  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software

  • betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei den Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW)

  • Gebühren im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten

  • Aufwendungen für Vertrieb und Marketing

  • Eigenbelege und Aufrechnungen können nicht anerkannt werden

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich, führen ein gewerbliches Unternehmen oder planen eine Existenzgründung in Baden-Württemberg.

  • Ihr Unternehmen einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen hat maximal 100 Mitarbeitende.

  • An Ihrem Unternehmen (einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen) ist keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.

  • Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme Ihres Unternehmens, einschließlich aller Partner und verbundener Unternehmen, beläuft sich auf höchstens 20 Mio. Euro.

  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.

  • Sofern Sie bereits einen Innovationsgutschein erhalten haben, muss das vorherige Vorhaben abgeschlossen sein. Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden, insgesamt maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Start-Up BW.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Bei den Innovationsgutscheinen Start-up BW und Hightech BW sind zusätzlich bis zu 50 % der Materialkosten im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen förderfähig.

  • Der maximale Zuschuss für den Innovationsgutschein BW beträgt 7.500 €. Für den Innovationsgutschein Hightech BW oder den Innovationsgutschein Start-up BW beträgt der maximale Zuschuss 20.000 €.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 2023/2831 vom 13.12.2023 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

  • Sie können für die Finanzierung des gleichen Vorhabens keine weitere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Zur Antragstellung steht Ihnen das Förderportal der L-Bank zur Verfügung. Nach der Anmeldung im Förderportal steht Ihnen unter „Antrag stellen“ das Online-Antragsformular zur Verfügung. Nachdem Sie alle Pflichtfelder befüllt und alle benötigten Anlagen hochgeladen haben, können Sie den Online-Antrag über das Förderportal der L-Bank absenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Förderportal.

Für Fragen zum Förderportal erreichen Sie unseren technischen Support unter 0721 150-2900

Nach der formalen Antragsprüfung erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss. Auf dieser Basis erfolgt die finale Antragsentscheidung.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden.

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Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Es gibt drei Arten von Innovationsgutscheinen:

Der Innovationsgutschein BW unterstützt wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung von innovativen Vorhaben stattfinden. Er fördert auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bereit für den Markt oder Produktion sind.

Der Innovationsgutschein Start-up BW unterstützt junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen, die sich auf die Entwicklung besonders fortschrittlicher Ideen in zukunftsweisenden Bereichen konzentrieren. Das umfasst auch die Kosten für Materialien bei diesen innovativen Projekten.

Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen. Dabei werden auch die Kosten für Materialien im Zusammenhang mit der Entwicklung besonders fortschrittlicher innovativer Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen abgedeckt.

 

Nach Abschluss des Vorhaben reichen Sie uns für die Auszahlung der Förderung einen Verwendungsnachweis ein. Das Formular stellen wir Ihnen zu gegebener Zeit auf dieser Homepage zur Verfügung. Die Zuwendung zahlen wir nach Prüfung des Verwendungsnachweises aus.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht über die Durchführung und das Ergebnis der Maßnahme und einem zahlenmäßigen Nachweis. Darüber hinaus sind alle Ausgaben durch Rechnungen und Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszug) nachzuweisen. Eigenbelege und Aufrechnungen werden nicht anerkannt.

Nein, Ihr Vorhaben wird nicht veröffentlicht. Eine Veröffentlichung erfolgt nur in Ausnahmefällen und nur mit Ihrer Zustimmung.

Weitere Antworten finden Sie in den FAQ im Downloadbereich.

Weitere Förderprogramme

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