-
Sie sind eine Ganztagsschule nach § 4 a SchGSchulgesetz.
-
Wir wurden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
Kurz erklärt
Ganztagsschulen können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 % ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren. Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung/Aufsichtsführung in der Mittagspause nimmt das Land wahr.