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Zwei Personen bei handwerklichen Gartenarbeiten

Bauen und Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat – nicht gewerblich

  • Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend.

  • Sie möchten neuen Wohnraum (im historischen Stadtkern) schaffen.

  • Sie möchten Baulücken schließen.

  • Sie möchten das Wohnumfeld verbessern.

  • Sie könnten dafür einen Zuschuss erhalten.

  • Sie können den Antrag auf Förderung bei Ihrer Gemeinde stellen.

  • Wir prüfen Verwendungsnachweise und zahlen die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.

  • Wir wurden vom Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Baden-Württemberg unterstützt mit dem ELR Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Die Gemeinden sollen als Standorte zum Leben, Wohnen und Arbeiten attraktiver werden. Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen.

Sprechen Sie uns an

ELR-Finanzhilfen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude, d. h. Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Sanierungsbedarf oder Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen und familiengerechten Wohnungen zur Eigennutzung oder Vermietung

  • Schließung von Baulücken mit ortsbildgerechten Neubauten von Wohngebäuden zur Eigennutzung

  • Wohnumfeldverbesserung einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend.

  • Sie investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

  • Ihr Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Zuwendungsempfänger erhalten eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

  • Die Projektförderung erfolgt im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.

  • Finanziert werden ausschließlich Investitionskosten.

  • Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Fall einzeln, je nach Projektart, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

    In der Regel liegt der Fördersatz bei bis zu 40 % (Regelfördersatz). Maximal möglich sind 50 % der Investitionssumme.

  • Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können Sie nur eingeschränkt mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

    Weitere Details finden Sie in der Verwaltungsvorschrift ELR.

    KfWKreditanstalt für Wiederaufbau-Darlehen: Sofern es sich um ein rein aus Bundesmitteln finanziertes KfW-Darlehen handelt, ist eine Kombination mit ELR-Mitteln zulässig.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Sie reichen den Förderantrag bei Ihrer Gemeinde ein.

Die Regierungspräsidien haben im Internet alle Formulare für die Antragstellung zum Herunterladen zusammengestellt.

Informationen zum Antragsschluss für die Projekte finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Wenden Sie sich dazu an die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 32).

Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.

Sie beantragen die Auszahlung des bewilligten Zuschusses bei uns. Wir zahlen den Zuschuss nach Baufortschritt aus, wenn Sie uns das online bereitgestellte Formular inklusive der erforderlichen Unterlagen einreichen.

Nähere Informationen finden Sie auch in Ihrem Zuwendungsbescheid.

Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Fall einzeln, ja nach Projektart, das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

In der Regel liegt der Fördersatz bei bis zu 40 % (Regelfördersatz). Maximal möglich sind 50 % der Investitionssumme.

1. Antragstellung

Sie reichen den Antrag bei Ihrer Gemeinde ein.

Die Projekte im ELR-Programm werden dezentral auf Gemeindeebene geplant und realisiert. Die Gemeinde erstellt ein Entwicklungskonzept, fasst die Anträge der einzelnen Investoren zusammen und reicht diesen Sammelantrag beim Landratsamt ein. Dieses stimmt zusammen mit einem Koordinierungsausschuss die Maßnahmen der Gemeinden aufeinander ab. Das Regierungspräsidium stuft die Vorhaben nach ihrer Dringlichkeit ein und erstellt einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet, welche Gemeinden in das Programm aufgenommen werden und wie viel Fördermittel für die einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Das Regierungspräsidium bewilligt die Zuwendungen für die Kommunen und Privatpersonen.

2. Bewilligung

Das Regierungspräsidium erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Das Ministerium entscheidet und plant das Vorhaben in das jeweilige Jahresprogramm ein. Auf Basis dieses Programms erteilt das Regierungspräsidium den Zuwendungsbescheid.

3. Auszahlung

Sie beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse bei uns. Wir zahlen die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.

4. Verwendungsnachweis

Sie reichen den Verwendungsnachweis bei uns zur Prüfung ein.

Wir zahlen die Fördergelder für Privatpersonen als Zuschuss aus und prüfen nach Abschluss des Vorhabens, ob die Gelder zweckentsprechend einsetzt wurden.

Ja, Informationen für Unternehmen und Kommunen finden Sie auf eigenen Internetseiten.

Weitere Förderprogramme

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