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Ihre Gemeinde liegt in einem strukturschwachen Gebiet.
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Sie möchten Ihre Gemeinde als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver machen.
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Sie erhalten dafür anteilige Zuschüsse.
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Sie können den Antrag auf Förderung bei Ihrem Landratsamt stellen.
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Wir prüfen Verwendungsnachweise und zahlen die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.
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Wir wurden vom Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit der Abrechnung der Förderung beauftragt.
Bauen und Wohnen | Kommune und Infrastruktur
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen
Kurz erklärt
Das Land vergibt Zuschüsse für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen. Die Gemeinden sollen als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver werden. Baden-Württemberg fördert Investitionen zur Sanierung oder Entwicklung bestimmter Ortsteile. Die Federführung für das ELR liegt beim MLR.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Umbau und Modernisierung von Wohnungen
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Wohnumfeldmaßnahmen
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Schließung von Baulücken (Zwischenerwerbe) in Wohnbebauung
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Erschließung von (interkommunalen) Gewerbegebieten
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Reaktivierung von Gewerbebrachen
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Errichtung von Gewerbehöfen
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Umbau und Neubau von Gebäuden
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Umbau und Neubau von Gebäuden (z. B. Läden, Büros) zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
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Auf der Website des MLRMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie auch Beispielprojekte für das ELR-Programm.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Die einzelnen Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein, das die Struktur des Ortes verbessern soll.
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Ihre Gemeinde liegt in einem strukturschwachen Gebiet.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanziert werden ausschließlich Investitionskosten.
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Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Fall einzeln, je nach Projektart, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
In der Regel liegt der Fördersatz bei bis zu 40 % (PDFPortable Document Format-Datei, Regelfördersatz). Maximal möglich sind 50 % der Investitionssumme.
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Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können Sie nur eingeschränkt mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
Weitere Details finden Sie in der Verwaltungsvorschrift ELR.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Wie hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Fall einzeln, ja nach Projektart, das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
In der Regel liegt der Fördersatz bei bis zu 40 % (Regelfördersatz). Maximal möglich sind 50 % der Investitionssumme.
Wenden Sie sich dazu an die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 32).
Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.
1. Antragstellung
Die Gemeinde reicht den Förderantrag beim Landratsamt ein, das den Antrag mit einer Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium weiterleitet.
2. Bewilligung
Das Regierungspräsidium erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Das Ministerium entscheidet und plant das Vorhaben in das jeweilige Jahresprogramm ein. Auf Basis dieses Programms erteilt das Regierungspräsidium den Zuwendungsbescheid.
3. Auszahlung
Die Kommunen beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse bei uns. Wir zahlen die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.
4. Verwendungsnachweis
Die Kommunen reichen den Verwendungsnachweis bei uns zur Prüfung ein.
Ja, Informationen für Unternehmen und Privatpersonen finden Sie auf eigenen Internetseiten: