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Für Mehrlingskinder ab Drillingen
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Zuschuss: je Mehrlingskind einmalig 1.700 €
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Förderung direkt nach der Geburt
Elterngeld und Mehrlingsgeburten
Mehrlingsgeburten-Programm
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Familie mit Mehrlingen ab Drillingen mit einem einmaligen Zuschuss je Mehrlingskind.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Familien mit Mehrlingskindern, insbesondere ab Drillingen, sind in den ersten Lebensjahren erhöhten Belastungen ausgesetzt. Das Land gewährt daher zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss. Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt und soll für kinderbezogene Ausgaben eingesetzt werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen)
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Zum Zeitpunkt der Geburt: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg
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Der berechtigte Personenkreis knüpft an das Bundeselterngeldgesetz (§§ 1 und 3 BEEG vom 06.12.2006) an.
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Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt oder der Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt zu stellen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 €.
Sie bekommen den Zuschuss, unabhängig von Ihrem Familieneinkommen. Sie können den Zuschuss dann frei im Interesse Ihrer Kinder und Familie verwenden.