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Zwei Frauen und ein älterer Mann sitzen in einem Café an einem Tisch im Innenraum

Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed

Während der Laufzeit

Wann sind Zwischenverwendungsnachweis und Schlussverwendungsnachweis vorzulegen? Wie kann eine Verlängerung der Laufzeit beantragt werden? Antworten zu diesen und anderen Fragen finden Sie hier.

Das Start-up muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit die L-Bank schriftlich über die Verlängerungsoption unterrichten. Dies erfolgt unter Angabe des gewünschten Verlängerungszeitraums sowie unter Vorlage geeigneter Nachweise, ob mit der Durchführung einer Finanzierungsrunde zu rechnen ist und ob und ggfs. in welcher Höhe das Start-up die Zuwendung zurückzahlen kann. Dazu ist ein aktueller Finanz- und Liquiditätsplan sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen einzureichen. Die L-Bank muss der Verlängerung zustimmen.
Im Falle einer Verlängerung kann ggfs. eine Verlängerungsprämie vereinbart werden.

Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nur mit ihrem Anteil am Stammkapital der Kapitalgesellschaft. Sie müssen für Pre-Seed keine darüberhinausgehenden Sicherheiten stellen.

Der Zwischenverwendungsnachweis ist für jedes neue Kalenderjahr innerhalb der ersten vier Monaten vorzulegen. Der Stichtag für die Fälligkeit des Zwischenverwendungsnachweises ist daher der 30.04. eines Jahres.
Für den Zwischenverwendungsnachweis ist das Formular 1436 zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Website der L-Bank.

Der Schlussverwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Förderzeitraums einzureichen. Sofern die Pre-Seed-Mittel vollständig verbraucht sind, kann der Schlussverwendungsnachweis auch schon früher eingereicht werden.
Für den Schlussverwendungsnachweis ist das Formular 1436 zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Website der L-Bank. Der Schlussverwendungsnachweis ist über den Betreuungspartner bei der L-Bank einzureichen.

Bei Änderungen von diversen Geschäftsvorgängen/ Auflagen ist das Finanzierungsgremium einzuberufen und die Zustimmung einzuholen. Dazu zählen beispielsweise, dass:

  • keine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit vorgenommen wird;
  • die Geschäftsplanung gemäß dem Businessplan inklusive Finanzplan, der dem Förderantrag beigefügt war, umgesetzt wird;
  • keine Änderung der Satzung vorgenommen wird;
  • keine gesellschaftsrechtlichen Änderungen vorgenommen werden,
  • keine verdeckten und/ oder offenen Gewinnausschüttungen an Gesellschafterinnen/Gesellschafter vorgenommen werden (dazu zählen auch Gehaltserhöhungen an Gesellschafter/ Geschäftsführerinnen);
  • keine entgeltlichen oder unentgeltlichen Verfügungen über materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen werden;
  • keine Verfügungen über gewerbliche Schutzrechte oder sonstige immaterielle oder materielle Vermögensgegenstände vorgenommen werden, die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind;
  • keine Darlehen oder sonstige Finanzierungen in Anspruch genommen werden, keine Darlehen (insbesondere auch keine Finanzverbindlichkeiten im Sinne von Bürgschaften, Garantien, Akkreditivenin Akkreditiv ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem abstrakten Schuldversprechen eines Kreditinstituts, nach Weisungen des Auftraggebers gegen Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu leisten. sowie DerivatenEin finanzwirtschaftlicher Vertrag über die Rechte beim Kauf oder Verkauf im Rahmen bestimmter Finanzgeschäfte.) gewährt werden und an Vermögensgegenständen der Gesellschaft keine Sicherheiten bestellt werden;
  • die Geschäftsführer und/oder die Mehrheitsgesellschafterinnen ihre Arbeitskraft und ihr Wissen oder das Wissen der Gesellschaft für die Gesellschaft und die erfolgreiche Umsetzung des Businessplans inklusive Finanzplans einsetzen.