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Zusammenarbeit im Unternehmen

Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed

Laufzeitende/Wandlung

Hier finden Sie Informationen zum Wandlungsrecht und zur Rückzahlung.

Die Zuwendung oder das Co-Investorendarlehen können wie folgt zurückgezahlt werden:

  1. Rückzahlung in einer Rate
  2. Rückzahlung ratierlich. Die Ratenhöhe und Dauer der Rückzahlung ist individuell nach Einreichung eines Finanz- und Liquiditätsplans mit der L-Bank zu vereinbaren. Eine Gleichbehandlung beider Verträge (Zuwendung und Co-Investor) ist zu beachten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung entsteht jedoch nur, soweit die Rückzahlung zu keiner Verletzung der Nachrangvereinbarung führt.
  3. Rückzahlung in Raten mit Wegfall der Eigenkapitaleigenschaften der Zuwendung:  Dabei verzichtet die L-Bank/ das Land auf ihr Wandlungsrecht sowie ihr Stimmrecht im Finanzierungsgremium. Im Gegenzug entfällt der Nachrang der Zuwendung.

Unabhängig von der Wahl der Rückzahlungsvariante sind die Rahmenbedingungen, die bei der Vergabe der Pre-Seed-Zuwendung zugrunde lagen, einzuhalten. Beispielsweise handelt es sich um die weitere Einhaltung der KMU-Kriterien oder des Baden-Württemberg-Bezugs.

Die Zuwendung ist zum Ende der Vertragslaufzeit zurückzuzahlen. Unabhängig von diesem Zeitpunkt kann die L-Bank die Rückzahlung auch dann verlangen, wenn eine Finanzierungsrunde erfolgt, die einen Betrag in Höhe des 5-fachen der Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed übersteigt (bspw. 1 Mio.€ Finanzierungsrunde nach 200T€ Pre-Seed). Sofern im Rahmen einer derartigen Finanzierungsrunde keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wird, entfällt der vertraglich vereinbarte Rangrücktritt der Zuwendung.

Das Start-up verpflichtet sich im öffentlich-rechtlichen Vertrag die Zuwendung auf Wunsch der L-Bank in Geschäftsanteile zu wandeln. Das Wandlungsrecht der L-Bank kann ebenfalls auf den Co-Investor oder auf einen vom Land Baden-Württemberg bestimmten Dritten übertragen werden.

Das Wandlungsrecht kann dann ausgeübt werden, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit weiteres, frei verfügbares Kapital einsammelt. Die Summe soll mindestens der Höhe eines der Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed entsprechenden Betrags im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft oder der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Wandeldarlehen entsprechen.

Das Wandlungsrecht der Zuwendung erlischt nach vollständiger Rückzahlung der Zuwendung oder sofern die Nichtausübung der Wandlung mit einem Änderungsvertrag vereinbart wurde.

Die Wandlungsrechte des Landes Baden-Württemberg können bis zur Höhe des Zuwendungsbetrags auf den Co-Investor/die Co-Investorin oder auf einen vom Land Baden-Württemberg bestimmten Dritten übertragen werden. Dritte in diesem Sinne sind Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Baden-Württemberg.

 

Das Co-Investorendarlehen hat einen festen Zins. Angefallene Zinsen sind am Ende der Laufzeit des Darlehens zu zahlen. Alternativ werden die Zinsen im Zuge einer Wandlung ebenfalls gewandelt.

Der CapEin Cap ist die vertraglich fixierte Obergrenze an Anteilen, die eine Investorin/ein Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde erhalten kann.im Zuwendungs- als auch im Co-Investorenvertrag beträgt jeweils 10 % des Stammkapitals.

Beide Verträge enden mit Rückzahlung der ausgereichten Finanzierungssummen oder bei Wandlung der Zuwendung/ des Co-Investorendarlehens in Anteile. Dies ist regelmäßig spätestens nach 5 Jahren der Fall. Darüber hinaus enden die Verträge, sofern feststeht, dass sich das Vorhaben nicht verwirklichen lässt und eine Liquidation/ Insolvenz abgeschlossen ist.