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Ein Berater der L-Bank im Gespräch mit einer Gruppe

Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed

Co-Investor und Betreuungspartner

Was ist ein Co-Investor? Welcher Betreuungspartner kann gewählt werden? – Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu Co-Investor und Betreuungspartner.

Die Förderung kann nicht ohne eine Co-Investorin beantragt werden. Das Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed ist ein Kombiprodukt, bestehend aus einer öffentlich-rechtlichen Zuwendung und einem WandeldarlehenEin Wandeldarlehen ist ein Darlehen verbunden mit der Option auf eine mögliche spätere Umwandlung der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung.eines privaten Co-Investors. Neben seinem Investment generiert der Co-Investor/die Co-Investorin auch durch sein Wissen und sein Netzwerk einen Mehrwert für das Start-up.

Der Co-Investor/ die Co-Investorin benötigt keinen Bezug zu Baden-Württemberg. Die Person kann frei gewählt werden. Auch Investoren/ -innen, die im Ausland ansässig sind, sind zugelassen.

Der Anteil des Co-Investors kann zwischen 20 % bis maximal 50 % an der Gesamtfinanzierungssumme Pre-Seed betragen. Je nach Gesamtfinanzierungssumme (zwischen 50.000 € bis 400.000 €) beträgt der Co-Investorenanteil daher 10.000 € bis maximal 200.000 €.

In Einzelfällen ist dies möglich, sofern die Co-Investorin dadurch nur einen Minderheitenanteil am Start-up erhält. Sofern der Co-Investor parallel zu seinem Pre-Seed-Invest plant, Anteile am Start-up zu erwerben, ist dies dem Entscheidungsgremium/ Finanzierungsgremium von Pre-Seed im Vorfeld mitzuteilen.

Der Co-Investor kann sein Darlehen schon vor Auszahlung der öffentlich-rechtlichen Förderung auszahlen. Dies erfolgt auf eigenes Risiko des Co-Investors. Die Gewährung des Darlehens und Auszahlung muss jedoch in zeitlicher Nähe zu Pre-Seed stehen und es muss bereits bei der Gewährung des Darlehens der Bezug zu Pre-Seed benannt werden. Das Entscheidungsgremium ist in diesem Fall zu informieren.

Es ist möglich, mehrere Investoren/ Investorinnen für Pre-Seed mit einzubeziehen. Allerdings ist für alle Investorinnen ein gemeinsamer Co-Investorenvertrag zu schließen (alle Investoren gelten gemeinsam als „Co-Investor“ im Programm Pre-Seed). Alternativ kann ein Investor als KonsortialführerUnter Konsortialführer wird die Investorin verstanden, die den Co-Investorenvertrag unterzeichnet und weitere Investorinnen und Investoren im Finanzierungsgremium vertritt. Zwischen den einzelnen Investorinnen und Investoren wird in diesem Fall ein Konsortialvertrag geschlossen.benannt werden. In diesem Fall wird mit der Konsortialführerin alleine der Co-Investorenvertrag geschlossen und alle Investoren/ Investorinnen regeln über einen separaten Konsortialvertrag die weiteren Einzelheiten.

Ja. Da mehrere Investoren gemeinsam als „der Co-Investor“ gelten, haben alle Investoren zusammen einen Floor Ein Floor ist die vertraglich fixierte Untergrenze an Anteilen, die eine Investorin/ein Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde mindestens erhalten wird. von 3 % und einen CapEin Cap ist die vertraglich fixierte Obergrenze an Anteilen, die eine Investorin/ein Investor im Rahmen einer Finanzierungsrunde erhalten kann.von 10 % für ihren Co-Investorenanteil. Dies gilt je Anteil von i.d.R. 40.000 € Co-Investment (Anteil 20 % bei einer Gesamtfinanzierungssumme von 200.000 €).

Die Co-Investorin kann auf einen Floor verzichten. Die Höhe des Floors ist zwischen 0 % - 3 % frei verhandelbar.

Eine Liste aller für das Programm Pre-Seed zugelassenen Betreuungspartner finden Sie ebenfalls auf der Website des Programms Start-up BW Pre-Seed. Der Betreuungspartner ist frei wählbar.