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Eine ältere Frau schaut lächelnd auf einen Laptop und hält eine Brille in ihrer linken Hand

Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed

Antrag

Wie wird der Antrag bei der L-Bank eingereicht? Wie soll der Finanzplan aufgestellt werden und was versteht man unter einem wirtschaftlich Berechtigten? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Den Antrag füllt das Start-up zusammen mit seinem Betreuungspartner/seiner Betreuungspartnerin aus. Der Betreuungspartner schickt den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die L-Bank. Dies erfolgt in der Regel per E-Mail.

Für die Berechnung der Anzahl der Beschäftigten (=Mitarbeiterzahl) gilt:

Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Zahl der Personen, die in dem betroffenen Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Für die Arbeit von Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben oder die im Rahmen einer Teilzeitregelung tätig waren und für Saisonarbeit, wird der jeweilige Bruchteil an JAE gezählt.


In die Mitarbeiterzahl gehen ein:

  1. Lohn- und Gehaltsempfängerinnen/und -empfänger,
  2. für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt sind,
  3. mitarbeitende Eigentümerinnen und Eigentümer,
  4. Teilhabende, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.

Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer des Mutterschafts- beziehungsweise Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet.
Werkstudierende haben üblicherweise keinen Berufsausbildungsvertrag, sondern werden in Deutschland als „Arbeitnehmer/-in“ gezählt.

Der Finanzplan soll die tatsächliche Geschäftsentwicklung wiedergeben (real case). Abweichungen vom Finanzplan bedürfen der Zustimmung des Finanzierungsgremiums. Die Aufstellung des Finanzplans auf Basis der tatsächlich erwarteten Geschäftsentwicklung ist wichtig, da der Finanzplan dem Entscheidungsgremium als Grundlage für die Höhe der Förderung dient und das Start-up nach Ende des Förderzeitraums die Einhaltung des Finanzplans über einen Verwendungsnachweis nachweisen muss. Eine nicht verwendete Pre-Seed-Förderung muss nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgezahlt werden.
Für die Erstellung des Finanzplans ist das Finanzplan-Formular der L-Bank (Excel-Datei) zu verwenden.

Der wirtschaftlich Berechtigte ist im Formular 9130-1 anzugeben.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vertragspartnerin beziehungsweise der Veranlasser einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion steht. Dazu zählt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.