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Zwei Personen besprechen sich am Laptop.

Hilfe-Bereich Start-up BW Pre-Seed

Informationen für Interessierte zum Programm Pre-Seed

Lesen Sie hier, welche Kriterien Start-ups erfüllen müssen, um förderberechtigt zu sein, welche Ausgaben gefördert werden können oder wie hoch der maximale Förderbetrag sein kann.

Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und in der Regel maximal 200.000 €. Der Zuwendungsbetrag beträgt dabei maximal 160.000 €. Sofern der Co-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 %) übernimmt, so kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen.


Beispiel:

  • Bei 20 % Co-Investment und einer Zuwendung von 160TEUR: 200 TEUR Gesamtfinanzierungssumme
  • Bei 50 % Co-Investment und einer Zuwendung von 160TEUR: 320TEUR Gesamtfinanzierungssumme

In Ausnahmefällen, wenn das Gründungsvorhaben trotz der frühen Phase von Anfang an mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann darüber hinaus ein weiterer zusätzlicher Zuwendungsbetrag gewährt werden. Die Gesamtfinanzierungssumme darf dabei höchstens jedoch 400.000 € betragen. Das Start-up muss die höhere Gesamtfinanzierungssumme bereits bei seiner ersten Vorstellung im Entscheidungsgremium mitteilen.

Die Informationen zum Programm Pre-Seed sind in den Bestimmungen zusammengefasst.

Das Gründungsvorhaben muss seinen Investitionsort in Baden-Württemberg haben.

Förderungsempfängerinnen/Förderungsempfänger

  • sind junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts (GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung, UGUnternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)(haftungsbeschränkt) oder nicht börsennotierte AG);
  • sind wachstumsorientiert und weisen einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad auf;
  • wurden noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem größeren Umfang finanziert  (das heißt, die Gesamtfinanzierungssumme im Rahmen des Programms sollte nicht geringer sein, als die bisherige Ausstattung mit Eigenkapital durch Dritte). Zum Eigenkapital zählt dabei auch ein bereits aufgenommenes WandeldarlehenEin Wandeldarlehen ist ein Darlehen verbunden mit der Option auf eine mögliche spätere Umwandlung der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung.;
  • sind ein Kleinstunternehmen oder ein kleines Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO);
  • sind maximal fünf Jahre alt (gemäß HR-Eintragung);
  • dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Die Förderung erfolgt in Form einer öffentlich-rechtlichen Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt und einem Wandeldarlehen eines privaten Co-Investors.

Mit Pre-Seed können BetriebsmittelDer Begriff Betriebsmittel umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht, Kfz-Kosten, Zinsen usw.).(GuV-Aufwand) sowie Investitionen gefördert werden. Aufwendungen der vorwettbewerblichen Forschungsförderung sind ausgeschlossen. Ebenso können keine Umschuldungen finanziert werden.

Die maximale Gesamtfinanzierungssumme bei dem Förderprogramm Pre-Seed beträgt 400.000 €. Dieser Betrag wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Sofern darüber hinaus ein Finanzierungsbedarf besteht, ist dieser über weitere Finanzierungen zu decken. Dabei darf Pre-Seed kein Minderheitenanteil am gesamten Finanzierungsbedarf einnehmen.

Als Investitionsort Baden-Württemberg werden alle Unternehmen angesehen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben und deren Mitarbeiterkapazitäten zu mehr als 50 % aus Baden-Württemberg stammen. Der Investitionsort Baden-Württemberg ist auch gegeben, wenn ein Projekt innerhalb Baden-Württembergs gefördert werden soll (beispielsweise der Aufbau einer Niederlassung).
Der Bezug zu Baden-Württemberg ist für die gesamte Laufzeit der Pre-Seed Förderung aufrecht zu erhalten.