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Wir haben die Gründungsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Gründer, Gründerinnen und junge Unternehmen fördern wir ab dem 01.03.2022 in der Programmvariante GuW-junge KMU unseres neuen Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW.

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Gründen und Investieren

Gründungsfinanzierung

  • Sie sind Existenzgründer oder Ihr Unternehmen ist maximal 5 Jahre alt.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen bis maximal 5 Mio. €.

  • Programmeinstellung: 28.02.2022

  • Nachfolgeprogramm: GuW-BW junge KMU

Kurz erklärt

Wir geben Ihnen Starthilfe in Baden-Württemberg: Wir unterstützen Existenzgründer*innen und junge Unternehmen mit bis zu 5 Mio. € auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Existenzgründungen durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen

  • Erweiterung, Modernisierung, Verlagerung bestehender Unternehmen (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)

  • Betriebsgrundstücke und -gebäude

  • Baukosten

  • Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

  • Betriebsfahrzeuge

  • Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile

  • Warenlager, Betriebsmittel

  • Projekte außerhalb Baden-Württembergs

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.

  • Sie sind Freiberufler oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition

  • Sie gründen und investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie stellen den Antrag als natürliche Person oder für Ihr Unternehmen.

  • Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 5 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie

Als Jungmeister oder Jungmeisterin erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.12.2020) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.

Wenn Sie mit anderen Jungmeistern oder -meisterinnen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann jede/r von Ihnen eine Meistergründungsprämie beantragen.

Zusätzliche Förderung in der Corona-Krise: Bürgschaften von Bürgschaftsbank und L‑Bank

Die Bürgschaftsbank verbürgt 90 % des Förderdarlehens bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 2,5 Mio. €. Dies gilt auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen.

Für höhere Beträge kann die L‑Bank Bürgschaften übernehmen, auch für reine Betriebsmittelfinanzierungen und im Einzelfall bis zu 90 %.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L‑Bank bieten auch Kombi-Bürgschaften 50 für die Gründungsfinanzierung an. Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Wir haben die Gründungsfinanzierung zum 28.02.2022 eingestellt. Seither führen wir die Förderung in dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) weiter.

 

Als Ersatz

GuW-BW

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, kurz GuW-BW, ist seit 01.03.2022 das Nachfolgeprogramm zur Gründungsfinanzierung. Wir fördern Existenzgründungen und junge Unternehmen in der Variante GuW-BW junge KMU.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Antragstellung

Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Handwerkskammer, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihre Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich absolviert.
  • Sie haben die Meisterprüfung innerhalb der letzten 2 Jahre abgelegt. Der Zeitraum bezieht sich auf den Antragseingang bei der L‑Bank.
  • Sie planen eine Existenzgründung (Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung) in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung in Baden-Württemberg

Füllen Sie bitte das Formular Anlage zum Antrag: Bestätigung der Handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie aus und lassen die Angaben von der Handwerkskammer bestätigen. Das Formular finden Sie bei den Downloads.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bitte bei Ihrer Hausbank vor, wenn Sie die Gründungsfinanzierung beantragen wollen. Geben Sie bitte in der Vorhabensbeschreibung auf dem Antragsformular an, dass Sie eine Meistergründungsprämie beantragen.

Förderzusage

Die Hausbank leitet Ihre Unterlagen an uns weiter. Nachdem wir eine Förderzusage erteilt haben,  schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen. In diesem Vertrag sind auch die Details zur Meistergründungsprämie geregelt.

Gutschrift des Tilgungszuschusses

Sie setzen Ihre Gründung um und rufen die Fördermittel ab. Sie weisen dann Ihrer Hausbank nach, dass Sie die Fördergelder wie geplant verwendet haben. Die Hausbank bestätigt das uns gegenüber. Danach können wir den Tilgungszuschuss festsetzen. Zum übernächsten Quartalsende schreiben wir automatisch den Tilgungszuschuss gut. Das Restkapital Ihres Darlehens reduziert sich um diesen Betrag. Die Restlaufzeit des Darlehens ist dann entsprechend  kürzer.

Reine Betriebsmittelfinanzierungen können nur in der 5-jährigen Laufzeitvariante der Gründungsfinanzierung gefördert werden. Eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren ist bei der Finanzierung von Warenlager möglich. Werden gleichzeitig Investitionen gefördert,  können Betriebsmittel und Warenlager in einem gewissen Umfang auch mit längeren Laufzeiten mitfinanziert werden.

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet die Gründungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die L‑Bank hat die Darlehen der Gründungsfinanzierung aus dem KfW-Programm ERP-Gründerkredit Universell (KfW-Pr.Nr.Programmnummer 074: KMU-Variante ohne Haftungsfreistellung) refinanziert. Die L‑Bank verbesserte für Gründer und Unternehmen in Baden-Württemberg die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank hat speziell für die Gründungsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50 angeboten. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellte die Mittel für die Meistergründungsprämie zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Förderprogramme

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