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Sie führen ein Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung mit den Eltern von Kindern mit intensivem Förderbedarf durch.
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Sie fördern die Sprachentwicklung von Kindern mit intensivem Sprachförderbedarf.
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Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.
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Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.
Kurz erklärt
Wir unterstützen Träger von Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der Sprachförderung der Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf.