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Sie vermitteln deutsche Sprachkenntnisse in Form der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe.
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Sie unterrichten Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit Migrationshintergrund.
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Sie erhalten eine Förderung in Form eines Zuschusses.
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Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.
Bildung und Qualifikation
Hausaufgabe-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)
Kurz erklärt
Die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse ist eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integration von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien. Ihnen wird durch diese Maßnahmen die Integration in das deutsche Schul- und Bildungssystem sowie das Einüben sozialen Verhaltens ermöglicht bzw. erleichtert.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Maßnahmen der schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund.
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Die Förderung erfolgt überwiegend im Fach Deutsch bzw. in den Fächern und Fächerverbünden zum Erwerb sprachlicher Kompetenz in Deutsch.
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Die Anbindung der HSLHausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen-Förderung an ein schulisches Unterrichtsthema ist ebenfalls möglich.
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Fremdsprachen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie beantragen die Förderung für einen kommunalen oder freien Träger oder Sie sind eine natürliche oder juristische Person, wie z. B. eine gemeinnützige Einrichtung der Wohlfahrtspflege oder ein eingetragener Verein, und bieten Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für förderberechtigte Schülerinnen und Schüler an.
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Sie beantragen die Förderung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Klassenstufen 5 und 6 der Werkreal-/Hauptschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Realschulen sowie der Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule und der Förderschulen.
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Sie möchten Maßnahmen an anderen Schularten (Gymnasien) oder in anderen Klassenstufen (maximal bis zur Klassenstufe 10) im Rahmen von Vorbereitungsklassen und -kursen sowie für Seiteneinsteiger durchführen.
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Ab dem Schuljahr 2024/2025 können Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen, Vorbereitungskurse sowie der VABO-Klassen an allgemein bildenden Gymnasien bzw. beruflichen Schulen sowie Seiteneinsteigerinnen und -Einsteiger an den beruflichen Schulen gefördert werden.
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Weitere Informationen entnehmen Sie dem Trägerschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Dieses finden Sie bei den Downloads.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags für Fördergruppen.
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Eine Fördergruppe muss aus mindestens 3 und höchstens 5 förderberechtigten Schülerinnen und Schülern bestehen (bei Seiteneinsteigergruppen mindestens 2). Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Förderumfang.
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Bei Fördermaßnahmen von 27 bis 53 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 350 €.
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Bei Fördermaßnahmen von 54 bis 79 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 700 €.
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Bei Fördermaßnahmen von 80 bis 119 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 850 €.
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Bei Fördermaßnahmen von mehr als 119 Zeitstunden beträgt der Zuschuss maximal 1.000 €.
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Durch die Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler können weitere Fördergruppen bis zum 01.02. des Bewilligungszeitraums gebildet werden. Diese Regelung umfasst insbesondere auch die Konstellation, dass sich bei Schülerinnen und Schülern ein besonderer Sprachförderbedarf nicht bereits zu Beginn des Schuljahres gezeigt hat, eine schnellstmögliche Sprachförderung aber geboten erscheint.
Bitte teilen Sie die förderberechtigten Schülerinnen und Schüler so in Gruppen ein, dass die Fördermittel möglichst sparsam eingesetzt werden können.
Hierzu finden Sie im Bereich Dokumente und Formulare Beispiele zur Teilung der Gruppen. Die tatsächliche Höhe der Zuwendungen hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Antragsvolumen ab und wird nach Ablauf der Antragsfrist berechnet.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Das Kultusministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Bewilligungszeiträume die in der HSL-Richtlinie festgelegte Ausschlussfrist verbindlich ist.
- die Anträge müssen zusammen mit der Bestätigung der Schule bis zum 30. November des Bewilligungszeitraums (Ausschlussfrist) der L-Bank vorliegen.
- Anträge mit einer Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums (Nachantragsfrist) müssen uns bis spätestens 1. März des Bewilligungszeitraums vorliegen.
Halten Sie die Antragstermine unbedingt ein. Anträge, die verspätet bei uns eingehen, berücksichtigen wir nicht (Ausschlussfrist).
Abweichend von Nummer 1.2 VwVVerwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zu § 44LHOLandeshaushaltsordnung dürfen wir die Zuwendung auch für solche Vorhaben bewilligen, die Sie bereits begonnen haben. Der Beginn erfolgt auf Risiko der Zuwendungsempfangenden.