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Während Sie Elterngeld bekommen

Hier geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Elterngeld-Bezug: Wie viel dürfen Sie in dieser Zeit arbeiten? Wie wirkt sich das auf Ihr Elterngeld aus? Was passiert, wenn Sie Resturlaub nehmen? Und wann kommt das Elterngeld eigentlich auf Ihr Konto?

  • Ja, aber höchstens 32 Stunden pro Woche. Wurde Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren oder adoptiert, beträgt die Obergrenze höchstens 30 Stunden pro Woche. Falls Sie mehr arbeiten, verlieren Sie den Anspruch auf Elterngeld. Meistens gilt während des Elterngeldbezugs: je höher Ihr Einkommen, desto weniger Elterngeld erhalten Sie.
     

    Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Sie erreichen uns unter 0800 6645471*.
     

    *Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.

  • Bei der Stunden-Grenze kommt es nicht auf jede einzelne Woche an, sondern auf den Durchschnitt der Arbeitsstunden im Lebensmonat.
  • Sie müssen uns umgehend mitteilen, wenn Sie anfangen zu arbeiten, während Sie Elterngeld bekommen. Dazu können Sie das Formular Änderungsmitteilung zum Elterngeld in unserem Formular-Assistenten nutzen.

 

  • Meistens bekommen Sie dann weniger Elterngeld. Denn Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und danach nicht mehr haben. Es geht also um den Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor und nach der Geburt. Je mehr Sie nach der Geburt verdienen, desto geringer ist dieser Unterschied – und damit auch Ihr Elterngeld.
  • Das Elterngeld hat aber einen Mindestbetrag: Sie bekommen mindestens 300 € monatlich beim Basiselterngeld und 150 € monatlich beim Elterngeld Plus – selbst wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
  • Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ungefähr ist, können Sie sich vorab unverbindlich ausrechnen lassen vom Elterngeld-Rechner des Bundes-Familienministeriums.

Für Selbstständige: Auf welchen Zeitpunkt es ankommt, wenn Sie Rechnungen stellen, können Sie auf dem Familienportal nachlesen.

Mehr zu diesem Thema: Wie hoch ist das Elterngeld?

Sie müssen uns umgehend mitteilen, wenn Sie anfangen zu arbeiten, während Sie Elterngeld bekommen. Dazu können Sie das Formular Änderungsmitteilung zum Elterngeld in unserem Formular-Assistenten nutzen.

 

  • Während des Urlaubs wird Ihnen normalerweise Lohn oder Gehalt gezahlt. Die Zahlung berücksichtigen wir bei der Berechnung Ihres Anspruchs. Denn Urlaubstage gelten als Tage, an denen Sie erwerbstätig sind, auch bei Resturlaub.
  • Außerdem dürfen Sie höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, während Sie Elterngeld bekommen ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf das Elterngeld. Wurde Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren oder adoptiert, beträgt die Obergrenze 30 Stunden pro Woche. Dabei werden Urlaubstage mit den Stunden gezählt, die Sie normalerweise gearbeitet hätten. Das heißt: Wenn Sie zum Beispiel vor der Geburt Ihres Kindes 8 Stunden pro Tag gearbeitet haben, dann zählt ein Tag Resturlaub wie 8 Stunden Erwerbstätigkeit.
  • Bei der Stunden-Grenze kommt es nicht auf jede einzelne Woche an, sondern auf den Durchschnitt der Arbeitsstunden im LebensmonatWenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter.. Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter..

Wie wirkt es sich aus, wenn ich mir den Resturlaub stattdessen auszahlen lasse?

  • Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber für den nicht genommenen Urlaub eine einmalige Entschädigungszahlung bekommen, dann wirkt sich das nicht auf Ihr Elterngeld aus.

 

Das kann sein. Denn die Möglichkeit, einen Dienstwagen privat zu nutzen, ist ein geldwerter Vorteil – also ein Teil Ihres Gehalts, der nicht in Geld gezahlt wird. Solche geldwerten Vorteile werden versteuert und deshalb beim Elterngeld als Einkommen berücksichtigt. Und jedes Einkommen nach der Geburt führt normalerweise dazu, dass Sie weniger Elterngeld bekommen.

Nein. Elterngeld wird zwar monatsweise gezahlt – allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten Ihres Kindes.

Elterngeld wird immer zum Anfang des Lebensmonats überwiesen. Normalerweise erhalten Sie es 2 bis 3 Arbeitstage danach auf Ihr Konto. Wenn ein Wochenende oder Feiertag dazwischen kommt, erhalten Sie das Elterngeld also etwas später als sonst auf Ihr Konto.

Eine Änderung des Auszahlungstermins ist nicht möglich.

 

Das ist nicht möglich. Elterngeld wird immer monatsweise gezahlt.

Es besteht keine Möglichkeit, sich das Elterngeld über einen längeren Zeitraum auszahlen zu lassen. Die Bezugsdauer des Elterngeldes ergibt sich aus der Wahl der Leistungsvariante. Sie müssen die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld im gesamten Zeitraum erfüllen.

Möchten Sie mehr als 12 bzw. 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beziehen, steht Ihnen das Elterngeld Plus (auch Partnerschaftsbonusmonate) als Leistungsvariante gegebenenfalls in Kombination mit dem Basiselterngeld zur Verfügung.

 

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt. Sie sind verpflichtet, die Summe des von Ihnen bezogenen Elterngeldes in Ihrer Steuererklärung anzugeben.