Die Partnerschaftsbonusmonate sind ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen.
Elterngeld
Informationen zu den Partnerschaftsbonusmonaten
Was sind die Partnerschaftsbonusmonate?
Als Partnerschaftsbonusmonate können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Ist Ihr Kind ab dem 01.09.2021 geboren, können Sie zwei, drei oder vier zusammenhängenden Partnerschaftsbonusmonaten beantragen. Wurde Ihr Kind bis einschließlich 31.08.2021 geboren, ist das nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich.
Dieses Angebot können Sie auch gemeinsam nutzen, wenn Sie und das andere Elternteil Ihr Kind getrennt erziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie das Angebot allein nutzen.
Die Partnerschaftsbonusmonate beantragen Sie, indem Sie im Antrag angeben, in welchem Monat Sie beide mit den bis zu 4 zusätzlichen Monaten starten. Ab diesem Monat müssen Sie beide dann die Voraussetzungen für Partnerschaftsbonusmonate erfüllen.
Ist Ihr Kind ab dem 01.09.2021 geboren, geben Sie bitte noch zusätzlich an, wie viele Partnerschaftsbonusmonate Sie nehmen möchten.
Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten.
Ist Ihr Kind ab dem 01.09.2021 geboren, ist eine Wochenarbeitszeit zwischen 24 und 32 Stunden Bedingung. Wurde Ihr Kind bis einschließlich 31.08.2021 geboren, müssen Sie beide mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn nur Sie in diesem Umfang Teilzeit arbeiten.
Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten.
Das heißt zum Beispiel, dass auch Überstunden mitgezählt werden und dass Unterstunden abgezogen werden. Allerdings werden auch die Tage als Arbeitszeit mitgezählt, an denen Sie etwas verdienen, ohne tatsächlich zu arbeiten, zum Beispiel Urlaubstage, gesetzliche Feiertage oder Tage, an denen Sie krank sind (maximal 6 Wochen, danach bekommen Sie Krankengeld statt Lohn). Diese Tage werden so gezählt, als ob Sie an diesen Tagen gearbeitet hätten.
Falls Sie Partnerschaftsbonusmonate bekommen, aber die Voraussetzungen dafür nicht einhalten können, dann müssen gezahlte Beträge zurückgefordert werden. Auch wenn von beiden Elternteilen nur einer die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren beide die Partnerschaftsbonusmonate. Für Geburten ab 01.09.2021 ist erforderlich, dass die Voraussetzungen in mindestens zwei Lebensmonaten von beiden Elternteilen gleichzeitig erfüllt wurden. Ansonsten verlieren Sie auch hier die gesamten Partnerschaftsbonusmonate.
Hier finden Sie die Broschüre Elterngeld und Elternzeit für Geburten und Adoptionen ab 01.09.2021.
Hier finden Sie die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit für Geburten und Adoptionen bis 31.08.2021.