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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

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Grundlagen

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus? Und wie hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen? – Hier erfahren Sie das Wichtigste, wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Elterngeld beschäftigen.

Basiselterngeld

  • Beide Eltern zusammen haben Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Diese können Sie untereinander aufteilen, allerdings mit einigen Regeln. Die wichtigste: Jeder kann zwischen 2 und 12 Monaten nutzen.

  • Für Alleinerziehende gibt es eine Ausnahme: Sie können häufig die 14 Monate alleine nutzen; die genauen Voraussetzungen dafür werden erläutert bei der Frage: Wann gibt es 14 statt 12 Monate Basiselterngeld?

  • Bei ab dem 01.09.2021 besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern. Nähere Informationen erhalten Sie hier.


Elterngeld Plus

  • Jeden Monat Basiselterngeld können Sie in 2 Monate Elterngeld Plus tauschen. Hier gibt es eine Ausnahme: erhalten Sie Mutterschaftsleistungen nach Geburt Ihres Kindes, so können Sie für diesen Zeitraum nur Basiselterngeld beziehen. Dafür ist das monatliche Elterngeld Plus normalerweise halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Sie bekommen also dasselbe Geld über den doppelten Zeitraum verteilt.

  • Wenn Sie neben dem Elterngeld noch Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das Elterngeld Plus sogar höher sein. Dann können Sie mit zwei Monaten Elterngeld Plus also insgesamt mehr Geld bekommen als mit einem Monat Basiselterngeld.

  • Vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus können Sie durch Partnerschaftsbonusmonate bekommen.

  • Wenn beide Eltern gleichzeitig Elterngeld nutzen und Teilzeit arbeiten, kann jeder 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide während der Partnerschaftsbonusmonate bestimmte Wochenarbeitszeiten einhalten.
  • Wenn Ihr Kind bis einschließlich 31.08.2021 geboren wurde, müssen Sie für 4 zusammenhängende Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Ist Ihr Kind am 01.09.2021 oder später geboren, müssen Sie während der Partnerschaftsbonusmonate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Sie können außerdem wählen, ob Sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate beantragen möchten.
  • Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie häufig die Partnerschaftsbonusmonate bekommen. Es ist ausreichend, wenn Sie allein die Bedingungen dafür erfüllen.

Sie verlieren die Partnerschaftsbonusmonate nicht, wenn Sie aufgrund der Covid-19Corona Virus Disease 2019-Pandemie im Zeitraum von 01.03.2020 bis 23.09.2022 mehr oder weniger arbeiten als geplant. Hier finden Sie weitere Informationen zu Elterngeld und Covid-19.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Sie erreichen uns unter 0800 6645471*.

*Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.


Mehr dazu: Welche Voraussetzungen haben die Partnerschaftsbonusmonate?

Elterngeld wird monatsweise gezahlt – allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten Ihres Kindes.

  • Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter.

Basiselterngeld

  • Basiselterngeld ersetzt mindestens 65 % Ihres bisherigen Einkommens. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Den Mindestbetrag von 300 € können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten.

  • Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen haben, zum Beispiel weil Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, dann verringert sich Ihr Elterngeld dadurch. Das Basiselterngeld ersetzt dann nicht 65 % des bisherigen Einkommens, sondern 65 % vom Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach.

Elterngeld Plus

  • Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, also mindestens 150 € und höchstens 900 € monatlich. Dafür können Sie es doppelt so lange bekommen.

  • Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen haben, dann kann das monatliche Elterngeld Plus höher sein als das halbe monatliche Basiselterngeld.

    Das möchte ich genauer wissen!

  • Elterngeld und Elternzeit sind nicht dasselbe. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Sie vom Staat bekommen können. Elternzeit können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen: Dann werden Sie für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes vom Arbeiten freigestellt und können zuhause bleiben.
  • Elterngeld können Sie unabhängig von einer Elternzeit bekommen. Allerdings können Sie es nur bekommen, während Sie nicht Vollzeit arbeiten. Daher ist es oft praktisch, Elterngeld und Elternzeit miteinander zu kombinieren.

Wo erfahre ich mehr zur Elternzeit?

 

Für Antragstellende, die bei Antragsstellung ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, sind wir, die L‑Bank, mit Sitz in Karlsruhe, zuständig. Die Zuständigkeit ändert sich auch nicht, wenn Sie während des Elterngeldbezugs umziehen. Wenn Sie noch weitere Kinder bekommen, kann sich die Zuständigkeit für das  jüngere Kind ändern, wenn Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind.

Ist Ihr Kind am 01.09.2021 oder später geboren, sind wir, die L‑Bank, mit Sitz in Karlsruhe, zuständig, wenn Ihr Kind bei der ersten Antragstellung in Baden-Württemberg wohnt. Ziehen Sie nach der Antragstellung um oder lebt der andere Elternteil nicht in Baden-Württemberg, bearbeiten wir dennoch alle Anliegen zum Elterngeld für dieses Kind.

Welche Stelle für Sie zuständig ist, wenn Sie außerhalb Baden-Württembergs wohnen, erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.